Neue Kampagne des spanischen Finanzamts um die Zahlung der Einkommensteuer der Nicht-Residente zu verlangen

Die Ausländer, die in Spanien nicht steuerlich gemeldet sind, die aber Eigentum in Spanien besitzen, müssen jedes Jahr eine Steuererklärung über ihre Einkommenssteuer dem staatlichen Finanzamt vorlegen. Es handelt sich um die sogenannte Impuesto de la Renta de No Residentes (Einkommenssteuer der Nicht Residente).

Das spanische Finanzamt war bisher nicht sehr streng, um das zu kontrollieren, dass die Nicht-resident Eigentümer diese Einkommensteuer zahlen. Viele Eigentümer kennen diese Pflicht überhaupt nicht und viele andere verstehen das nicht, warum sie eine Einkommenssteuer in Spanien erklären und zahlen müssen, obwohl sie hier kein Einkommen erhalten, weil sie hier nur ihren Urlaub verbringen, und weder arbeiten oder Zinseinahmen aus Geldanlagen bei der Bank haben. Auch Mieteinnahmen aus den Inmobilien fallen in der Regel nicht an. Trotzdem ist das blosse Besitzen vom Grundeigentum in Spanien (wie in anderen europäischen Ländern auch) fiskalisch als ein Einkommen anzusehen, auch wenn dieses Eigentum nicht vermietet oder verpachtet wird. Die staatlichen Steuernormen gehen davon aus, dass man einen Profit aus den Inmobilien sowieso erhält, auch wenn diese Objekte nicht vermietet werden, wenn das Eigentum nicht das eigene Domizil ist oder wenn das Eigentum nicht wirtschaftlichen Tätigkeiten gewidmet ist, was bei Nicht Residente niemals der Fall sein kann.

Anders als bei der  gemeindlichen Grundsteuer, die sogennante IBI, die jede Gemeinde dem jeweiligen Eigentümer jedes Jahr abverlangt, die aber von der Gemeinde selbst kalkuliert und gefordert wird, bei der staatslichen Einkommenssteuer von Nicht Residente, muss jedes Jahr eine eigene Steuererklaerung von dem gleichen Steuerzahler vorbereitet, kalkuliert und dem Finanzamt vorgelegt werden.

Diesen Monat haben viele Eigentümer, die in Spanien nur ihre Ferien in Eigentumswohnungen oder Eigentumshäuser verbringen, einen Brief des spanischen Finanzamts erhalten, wobei das erinnert wird, dass diese Einkommenssteuer von Nicht Residenten existiert und bezahlt werden muss. Bisher war aber das Finanzamt betreffend dieser Steuer sehr grosszügig. Da die wirtschaftliche Situation so schlecht ist, sieht es so aus, dass das Finanzamt jetzt strenger wird, damit diese Steuer von allen Nicht Residenten, die in Spanien Eigentum besitzen, erklärt und bezhalt wird.

Carlos Prieto Cid – Rechtsanwalt

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Wenn ich meinen Wohnsitz nach Spanien verlege, was soll ich mit meinem Auto tun?

Wenn Sie daran gewohnt sind, rund um die Urbanisationen in der spanischen Küste spazieren zu gehen, haben Sie sicher gemerkt, dass es viele Autos mit ausländischen Nummernschildern gibt, die für Monate oder sogar Jahre am Eingang des Hauses ihren Besitzern geparkt sind. Alle diese Fahrzeuge sind in einer irregulären Situation, die angezeigt werden kann und als Ergebnis sogar eine erhebliche Geldbuße für Schmuggel haben könnte.

Die Verlegung des Wohnsitzes hat sehr wichtige Auswirkungen im täglichen Leben. Einer von denen ist die rechtliche Situation, in der unser Auto sein wird: ein in einem fremden Land registriertes Auto kann in Spanien nur während ein paar Monate legal zirkulieren. Nach Ablauf dieser Frist, sind wir verpflichtet, es in Spanien nach den entsprechenden Verfahren zu registrieren.

Aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Situation erschöpft die spanische Verwaltung alle Möglichkeiten, ihre Einnahmen zu erhöhen. Heutzutage können wir eine ungewöhnliche Aktivierung der Inspektion der Polizei feststellen, wobei Straftaten verfolgt werden, mit denen der Staat früher toleranter war. Deshalb sind jetzt ansässige Ausländer, die in Spanien seit Jahren Problemlos ihre alten in Ihrem Heimatland zugelassenen Autos hatten, oft mit hohe Geldstrafen wegen dieser Straftat konfrontiert.

Das Fahrzeug wegen Verlegung des Wohnsitzes zu legalisieren, ist ein sehr komplizierter Prozess, in dem verschiedene Verwaltungen ohne Koordinierung zwischen ihnen beteiligt sind. Wenn unsere Heimat kein Mitglied der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft ist, wie im Falle der Schweiz oder Russlands, müssen wir Import Zollformalitäten formalisieren, bevor das Auto von den offiziellen TÜV-Stationen überprüft werden kann. Darüber hinaus, wenn das Fahrzeug nicht in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft vermarktet war, werden wir nicht die nötige Übereinstimmungsbescheinigung, vorhanden haben und wir werden verpflichtet sein, einen Sachverständigen zu beauftragen, über seine technischen Spezifikationen zu berichten. Dies verursacht hohe Kosten, welche zusammen mit den Verwaltungsgebühren und der notwendigen Verwaltungskosten diese Legalisierung unwirtschaftlich machen können, abhängig von der Situation und dem Alter des Fahrzeugs. Allerdings können wir nicht vergessen, dass ein Fahrzeug abzumelden oder beim TÜV zu testen, nur im Land der Registrierung vorgenommen werden kann. Das bedeutet, dass wir zu dem Herkunftsland mit dem Fahrzeug zurückfahren müssen, wenn wir uns entschliessen, es nicht in Spanien zu legalisieren. Auf jedem Fall, wenn wir denunziert werden, können die Geldbußen oder das Risiko der Verfolgung für Schmuggel viel höhere Kosten haben.

Carlos Prieto Cid, Rechtsanwalt

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Welche Steuern werden fällig bei der Vermietung meines Ferienhauses?

Die meisten Touristen, die Spanien besuchen, wählen für ihre Unterkunft eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus. Wer Grundeigentum in Spanien besitzt und dieses während der Feriensaison vermieten möchte, sollte wissen, welche Steuern er an die öffentlichen Behörden Spaniens abzuführen hat.

Ein Ferienhaus wird meist für die Urlaubszeit, also für einen Zeitraum von nicht länger als drei Monate vermieten. In diesem Fall wird das Einkommen aus der Vermietung dieser Immobilie immer als Vermögenseinkommen betrachtet und muss in der jährlichen Erklärung der Einkommensteuer mit einbezogen werden. Die notwendigen Ausgaben für das Aufrechterhalten des Ferienhauses und für seine Vermarktung sind von diesen erklärten Einnahmen absetzbar, aber nur, wenn diese Aufwendungen in der Zeit abgerechnet werden, wo das Ferienhaus oder die Ferienwohnung an Dritte vermietet wird. Dennoch darf man nicht ausser acht lassen, dass diese Ferienhäuser auch während der Periode, in denen sie nicht vermietet werden, ebenso steuerrechtlich Einnahmen erzielen, die nach dem Einkommenssteuergesetz deklariert werden müssen. Das ist so, weil der bloße Besitz einer Immobilie, die nicht das Domizil des Steuerpflichtigen ist, in den spanischen Steuervorschriften immer als Einkommen gilt, auch wenn tatsächlich keine Einnahmen erzielt werden, weil der Wohnraum nicht vermieten ist. Diese fiktive Einnahme entspricht einem Betrag, der aus der Anwendung eines kleinen Prozentsatzes des Katasterwert der Liegenschaft herausgerechnet wird. Dieser Katasterwert ist ein objektiver Wert, der von den öffentlichen Behörden unter bestimmten Bewertungsvorschriften etabliert wird. In dem Zeitraum indem die Liegenschaft nicht vermietet ist, darf kein Abzug von Aufwendungen stattfinden.

Alle Privatpersonen sind verpflichtet eine Jahreseinkommenssteuererklärung beim spanischen Finanzamt einzureichen, wenn sie Eigentümer von Immobilien in Spanien sind, die nicht ihr formeller erster Wohnsitz sind (resident). Dies bedeutet, dass alle Besitzer eines Ferienhauses in Spanien, im Land ansässig oder nicht ansässig, immer verpflichtet sind, jährlich dieser Erklärung vorzulegen, auch wenn die Immobilien nicht vermietet werden. Vielen ausländischen Eigentümern ist diese Verpflichtung nicht bewusst. Oftmals gehen sie davon aus, dass sie mit der Bezahlung der gemeindlichen Grundsteuer (IBI), alle ihre Steuerpflichten erfüllt haben. Aus Unwissen wird häufig die Steuererklärung für das Ferienhaus nicht abgegeben. Im Anbertacht der leeren Kassen Spaniens hat die Finanzverwaltung nun darauf verstärkt ihr Augenmerk.

Trotzdem könnte das Vermieten eines Ferienhauses als wirtschaftliche Tätigkeit betrachtet werden und müsste als solche nach den EStR deklariert werden, wenn es sich unter den folgenden Umständen herausbildet:

  •   Es gibt mindestens einen Raum, der für die Abwicklung der Tätigkeit gewidmet ist.
  •   Es gibt einen full-time Arbeitnehmer, um bei der Entwicklung der Tätigkeit zu arbeiten.

 

Alles, was bisher erwähnt wurde, bezieht sich auf die Einkommenssteuer von Privatpersonen. Im Hinblick auf die Mehrwertsteuer, ist die allgemeine Regel, dass die Vermietung des Objekts nicht besteuerert wird, solange sich der Vermieter nicht verpflichtet Hoteldienstleistungen zu verrichten, wie z. B. die Reinigung der Wohnung und den Wechsel der Bettwäsche und Handtücher mindestens einmal pro Woche.

Hierrunter fällt jedoch nicht die Endreinigung und die technische Hilfe für die Reparatur und Aufrechterhaltung von Sanitär-, Elektro-, und Glasinstalationen, Jalousien, Schlösser und Geräte, auch wenn die Immobilie nur eine Woche vermitete war.

Carlos Prieto Cid, Rechtsanwalt

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