{"id":32,"date":"2012-02-20T12:59:13","date_gmt":"2012-02-20T11:59:13","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.tarracoiuris.com\/de\/?p=32"},"modified":"2014-09-17T14:25:47","modified_gmt":"2014-09-17T13:25:47","slug":"steuern-sparen-bei-der-planung-ihrer-erbschaft","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.tarracoiuris.com\/de\/?p=32","title":{"rendered":"Steuern sparen bei der Planung Ihrer Erbschaft"},"content":{"rendered":"<p><strong>Nach Jahren Beratung von Ausl\u00e4ndern mit Immobilien in Spanien, k\u00f6nnen wir unsere Erfahrung denjenigen mit einem bisschen Voraussicht anbieten, die ihren geliebten eine Menge Probleme und vor allem eine Menge Geld durch die Planung der Erbschaft sparen wollen. Im Fall einer Erbschaftsangelegenheit ist es sehr empfehlenswert, eine steuerliche Planung aufzustellen, um die anfallenden Erwerbssteuern und Kosten zu verringen. Das ist in allen Fallen so, aber besonders im Falle einer Erbschaft von Eigent\u00fcmern, die in Spanien nicht steuerlich gemeldet sind, das heisst, die jenigen die keine offiziele Aufenthaltsgenehmigung haben.<\/strong><\/p>\n<p>Wenn Sie Eigentum in Spanien haben (Inmobilien oder bewegliche Sachen wie Geldanlagen in Banken oder Autos) m\u00fcssen Sie damit rechnen, dass Ihre Nachk\u00f6mmlinge oder die Personen, die Sie in einem Testament als Erben bestellt haben, nach Ihrem Tode verschiede Rechtsakte veranlassen m\u00fcssen, um ofiziell Eigent\u00fcmer der vererbten G\u00fcter zu werden (damit die Erben diese G\u00fcter dann tats\u00e4chlich ausnutzen, das heisst, verkaufen, oder belasten k\u00f6nnen). Jeder von diesen Rechtsakte ist besteuert. Wenn wir Probleme unseren Erben vermeiden wollen, k\u00f6nnen wir einige Sachen planen und ein paar Erledigungen machen, die unseren Erben alles in dem Moment der Erbschaftsannahme vereinfachen k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Ein m\u00f6glichkeit ist, w\u00e4hrend unseren Lebens eine Eigentumsumtragung zu veranlassen, damit wir Steuer vermeiden k\u00f6nnen: trotzdem m\u00fcssen wir klar haben, welche Steuern auch im Falle einer freie \u00dcbergabe bzw. einer Schenkung eines Inmobiliens zu zahlen sind, damit wir es vermeiden k\u00f6nnen, dass das Ergebnis der Eigentums\u00fcbertragung zur Lebzeit nicht teurer als die Erbschaftsannahme im Todesfall wird. Bei einem Kaufvertrag handelt es sich um andere Steuer, die aber auch einen sehr erheblich Betrag als Ergebnis haben k\u00f6nnen. Im Regelfall im Falle von nicht Residenten, die das Eigentum vor vielen Jahren erworben haben, kann der Verkauf steuerlich billiger als die Schenkung bzw. die Erbschaft sein, aber jeder Fall muss separat gepr\u00fcft werden.<\/p>\n<p>Bei Nichtresidenten ist ein typisches Vorgehen, w\u00e4hrend des Lebens der \u00c4ltern, das Reineigentum an die Kinder zu \u00fcbergeben. Dazu empfehlen wir eine \u00dcbertragung des Reineigentums zu formalisieren, weil es trotz dem Aelter der Eltern sowieso etwas billiger ist als einen Verkauf des Volleigentums (Reineigetum plus Niessbrauch) und viel billiger ist als eine Schenkung oder eine Erbschaft des Objekts (wir sprechen dabei ausschliesslich von Nicht-residenten: die Residenten k\u00f6nnen die letzten Steuerreformen -z. B. in Katalonien- profitieren, wobei die Erbschaft als die beste \u00dcbertragungsweise im Regelfall zu sehen ist). Wenn wir einen Verkauf des Reineigentums an die eventuellen Erben veranlassen, ist die steuerpflichtige Gegenleistung fuer die \u00dcbertragung (d.h. der in der Kaufurkunde erkl\u00e4rte Kaufpreis) der Wert des Reineigentums, d.h. der Wert des Volleigentum abgezogen dem Wert des Niessbrauchs, weil der Niessbrauch gerade von \u00c4ltern aufrechterhalten und nicht \u00fcbertragt wird: was der Erwerbende bekommt dann ist nur das Reineigentum (Eigentum ohne Niessbrauch). Das, was steuerlich gespart wird, ist der Wert des Niessbrauchs, der aber aufgrund des \u00c4lters in Regelfall sehr gering ist. Der Niessbrauch, der nicht uebertragt wird, kann aber danach im Todesfall ohne steuerliche Kosten gel\u00f6scht werden.<\/p>\n<p>Auf jeden Fall ist es absolut empfehlenswert einen Rechtsanwalt einzuschalten, denn nur er kann Beratung und rechtlichen Beistand leisten, den Willen der Parteien in die rechtliche und technische Sprache \u00fcbersetzen, die Redaktion des definitiven Vertrages\u00a0 formalisieren, die Beurkundung des Notars vorbereiten und die fiskalische Tragweite des Gesch\u00e4fts vorzusehen, damit die Steuer richtig (und am g\u00fcnstigsten) erkl\u00e4rt wird. Wir m\u00f6chten nochmals darauf hinweisen, dass die Funktion des Rechtsanwalts und die des Notars in Spanien absolut getrennt ist (anders als in anderen L\u00e4ndern). Hier in Spanien darf der Notar niemals das Interesse einer Partei vertreten, nicht einmal eine Beratung ist erlaubt. Er ist nur ein Beamter, der die Gesch\u00e4fte, die schon ausgehandelt sind, erlaubt und beurkundet und der sich darum k\u00fcmmert, dass alle anfallenden Steuern von den Parteien ordnungsgem\u00e4ss verlangt werden. Aus diesem Grund ist eben die Einschaltung eines Rechtsanwalts so wichtig, denn nur er vertritt Ihre Interessen und erteilt Ihnen eine unabh\u00e4ngige Beratung.<\/p>\n<p><strong>Carlos Prieto Cid, Rechtsanwalt<\/strong><\/p>\n<p><a title=\"Dieser Inhalt in englischer Sprache\" href=\"https:\/\/blog.tarracoiuris.com\/en\/?p=34\" rel=\"alternate\" hreflang=\"en\"><em><strong>Lesen Sie diesen Artikel in Englisch<\/strong><\/em><\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Nach Jahren Beratung von Ausl\u00e4ndern mit Immobilien in Spanien, k\u00f6nnen wir unsere Erfahrung denjenigen mit einem bisschen Voraussicht anbieten, die ihren geliebten eine Menge Probleme und vor allem eine Menge Geld durch die Planung der Erbschaft sparen wollen. 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