Spanien muss die steuerliche Benachteiligung von nicht Gebietsansässigen bei Erbschaften abstellen

Am 16. November 2011 haben wir in unserem Blog einen Artikel über die Anzeige der Europäischen Kommission gegen das Königreich Spanien beim Gerichtshof der Europäischen Union veröffentlicht. Diese Anzeige erfolgte aufgrund der Diskriminierung von nicht Gebietsansässigen bei Erbschaften. Nach einem sehr langen Prozess haben nun die Richter in Luxemburg der Kommission Recht gegeben.

Am 3. September 2014 hat das Gericht der Europäischen Union zum Rechtsmittel der Europäischen Kommission gegen das Königreich Spanien aufgrund von Verstoß gegen die Gründungsverträge der Union das Urteil C127/12 gefällt. In ihrer Klage beantragte die Kommission beim Gerichthof eine Erklärung, nach der Spanien gegen seine Verpflichtungen als europäischer Mitgliedsstaat verstöße, da die steuerliche Behandlung von Erbschaften und Schenkungen Gebietsansässiger und nicht Gebietsansässiger unterschiedlich ausfiel. Dadurch zahlen nicht Gebietsansässige für Erbschaften oder Schenkungen in Spanien weitaus höhere Steuern als Gebietsansässige

Die Klage der Europäischen Kommission ging aus einem Prozess hervor, der bereits 2007 begonnen hatte und in dem die Regierung der Gemeinschaft, Spanien aufgefordert hatte, seine Gesetzgebung zur Besteuerung von Schenkungen und Erbschaften zu ändern. Es wurde eine leichte Änderung vorgenommen, die die Kommission jedoch nicht zufriedenstellte, so dass sie Spanien schließlich verklagte. Trotz der Versuche Spaniens, sich zu verteidigen, wurde letztendlich geurteilt, dass das spanische Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz gegen den freien Kapitalverkehr verstößt, eine der grundlegenden Freiheiten, die von der Union zu schützen sind.

Carlos Prieto Cid – Rechtsanwalt

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