Zeit für den Kauf von Immobilien in Spanien?

Nach mehreren Jahren kontinuierlichen Preisverfalls und Rückgang des Verkaufsvolumens zeigen die Statistiken nun wieder positive Ergebnisse. Zwar ist die Erholung schwach, aber der Trend nach unten hat sich gewendet. Vielleicht könnte die internationale Lage den Anstoß geben, sich für die Investition in Immobilien in Spanien zu entscheiden.

Die Instabilität aufgrund der Krise zwischen Russland und der Ukraine hat eine negative Tragweite in der Wirtschaftssituation gehabt. Diese scheinbar negativen Aussichten können aber auch anders bewertet werden, denn immer wenn es zur Abwertung einer Währung kam, haben bewusste Bürger auf die Investition ihrer Ersparnisse in “sichere Werte” gesetzt und seit jeher war die Immobilie einer der klassischen sicheren Werte.

Hinzu kommt, dass die Mentalität der Spanier in diesem Bereich eher konservativ ist und daher die Meinung vorherrscht, dass jeder ordentliche Bürger im Laufe seines Lebens Eigentümer seines Wohnraums werden sollte. Dieses Denken hat einen bedeutenden Einfluss auf den Immobilienmarkt, denn dadurch kam es schon seit jeher zu einer höheren Nachfrage als eigentlich der wirtschaftlichen Lage entsprechen würde. Hinzu kommt, dass hunderttausende Ausländer von einem ruhigen Lebensabend an der spanischen Küste oder von einer Sommerresidenz träumen und schließlich eine Immobilie erwerben, die es ihnen ermöglicht, ihren Aufenthalt in Spanien in ihrem eigenen Heim zu genießen.

All dies bringt uns nun wieder dahin zurück, dass eine Investition in Immobilien in Spanien eine sichere Investition ist. Trotz der schweren Krise der letzten Jahre dürfen wir nicht vergessen, dass seit Jahrzehnten Immobilien immer die beste und sicherste Form waren, seine Ersparnisse in Spanien zu investieren. Und eben durch die Krise haben sich die Preise wieder auf einem akzeptablen Niveau eingependelt und haben den Statistiken zufolge ihren Tiefpunkt bereits hinter sich gelassen.

Carlos Prieto Cid – Rechtsanwalt

Lesen Sie diesen Artikel in russischer Sprache
Lesen Sie diesen Artikel in englischer Sprache
Lesen Sie diesen Artikel in französischer Sprache
Lesen Sie diesen Artikel in spanischer Sprache

Homeoffice aus Spanien

Das Arbeiten im Homeoffice ist keine vorübergehende Mode, die aus der Corona-Pandemie entstanden ist. Sie wird sich dank ihrer zahlreichen Vorteile immer stärker in unserer Gesellschaft etablieren. Bis vor Kurzem kamen meine Mandanten vor allem im Urlaub und im Rentenalter nach Spanien. Heute spielen immer mehr Menschen mit dem Gedanken, hierherzuziehen und von hier aus zu arbeiten, während sie die Annehmlichkeiten eines Wohnorts am Meer genießen.

Vor etwas mehr als einem Jahr, als noch niemand etwas von der Pandemie und den gesellschaftlichen Änderungen, die diese mit sich gebracht hat, ahnte, haben wir in unserem Blog einen Artikel zu den Chancen und Risiken der Arbeit aus dem Homeoffice veröffentlicht. Hier soll noch etwas näher auf diese Situation unter arbeitsrechtlichen Aspekten eingegangen werden. Zum Beispiel, wenn eine in Spanien wohnhafte Person Leistungen für einen Empfänger in einem anderen Land erbringt, beispielsweise in Deutschland. Diese Situation wird zunehmend häufiger und es gibt sogar Stadtverwaltungen und Unternehmen in Urlaubsorten, die dies unter dem Motto „Ferien das ganze Jahr“ bewerben. Dabei kann der Zugezogene dann, nachdem er seinen beruflichen Verpflichtungen aus dem Homeoffice nachgekommen ist, die Vorteile eines Urlaubsortes genießen.

Erfolgt bei der Arbeit für eigene oder fremde Rechnung aus dem Homeoffice die Leistungserbringung in einem Land für einen Empfänger in einem anderen Land, stellt sich die Frage nach der anwendbaren Arbeitsgesetzgebung und insbesondere nach den dafür geltenden Sozialversicherungsverpflichtungen. In diesem Zusammenhang wurden für den Europäischen Wirtschaftsraum Vereinbarungen getroffen, die den Arbeitnehmer verpflichten, sofern es sich um eine zeitlich befristete Situation handelt, anhand eines international anerkannten Dokuments nachzuweisen, welches staatliche Sozialversicherungssystem für seine Situation und die Zahlung seiner Beiträge zuständig ist. Dies sollte nie aus den Augen verloren werden, um stets den steuerlichen und arbeitsrechtlichen Pflichten sowie den Verpflichtungen aus der Sozialversicherung der staatlichen Gesetzgebung gerecht zu werden. Die Kasuistik ist dabei sehr weit gefächert und erfordert in jedem Fall eine professionelle Beratung, um eine entsprechende Rechtssicherheit zu bieten.

Carlos Prieto Cid – Rechtsanwalt

Lesen Sie diesen Artikel in russischer Sprache
Lesen Sie diesen Artikel in englischer Sprache
Lesen Sie diesen Artikel in französischer Sprache
Lesen Sie diesen Artikel in spanischer Sprache

Professionelle Leistungen für im Ausland ansässige Rentner

Nach einem langen Arbeitsleben haben wir alle es verdient, unsere Rente zu genießen. Viele von uns hegen den Wunsch, den Lebensabend im Ausland zu verbringen. Bei dieser Entscheidung stellen sich zahlreiche Fragen im Zusammenhang mit der Rente. Um als in Spanien ansässiger Ausländer eine Rente zu beziehen, ist eine Reihe von Aspekten in Betracht zu ziehen, die sich sehr komplex gestalten können.

Die spanische Gesetzgebung zum Thema Rente ist sehr umfangreich, kommt aber nicht auf Ausländer zur Anwendung, die eine Rente aus dem Ausland beziehen. Diese unterliegen den bilateralen Abkommen zur sozialen Sicherheit. In Spanien ist die für die soziale Sicherheit zuständige Behörde die Sozialversicherung – auf Spanisch „Seguridad Social”.

Eine der häufigsten Situationen ist der Wunsch, nach der Pensionierung im Heimatland ins Ausland zu ziehen. Dabei stellt sich die Frage, was in Betracht zu ziehen ist, um sicherzustellen, dass die Rente auch bei Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland weiter gezahlt wird. Es sind daher eine Reihe von Dokumenten vorzubereiten, die bei der Behörde für soziale Sicherheit im Staat, der die Rente zahlt, vorzulegen sind.

Ein weiterer Aspekt besteht in der Notwendigkeit, regelmäßig zu bestätigen, dass der Empfänger der Rente lebt und weiterhin berechtigt ist, diese zu erhalten. Unregelmäßigkeiten in diesem Zusammenhang können zur Aussetzung der Zahlungen führen und dem Rentner im Ausland schwere Probleme verursachen.

Eine andere Problematik ist die der Personen, die den größten Teil ihres Lebens in ihrem Herkunftsland gearbeitet haben, nun aber im Ausland tätig sind und dort bleiben und in Rente gehen möchten. In diesem Fall ist die rentabelste Option nach Maßgabe der anwendbaren internationalen Abkommen für die im jeweiligen Land gearbeiteten Zeiträume zu ermitteln.

Es gibt also vielfältigste Situationen, die in einigen Fällen aufgrund der Unterschiede zwischen den Gesetzgebungen der Länder zum Mindestalter für die Rente, der Mindestdauer der Erwerbstätigkeit, Anforderungen für beitragsunabhängige Renten, etc. zu sehr komplexen Situationen führen können. Daher ist es immer anzuraten, eine professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen, wenn derart bedeutende Fragen am Ende unseres Arbeitslebens entschieden werden sollen.

Carlos Prieto Cid – Rechtsanwalt

Lesen Sie diesen Artikel in russischer Sprache
Lesen Sie diesen Artikel in englischer Sprache
Lesen Sie diesen Artikel in französischer Sprache
Lesen Sie diesen Artikel in spanischer Sprache

Risiken beim Kauf geerbter Immobilien

Der Kauf einer Immobilie ist immer eine wichtige Entscheidung, weil damit eine beträchtliche Investition verbunden ist. Man sollte daher die Konsequenzen dieses Schrittes immer genau überdenken und sich über mögliche Risiken klar sein.

Ich möchte heute auf eine häufig wiederkehrende Situation eingehen, und zwar die Situation, in der die Kinder oder der Ehepartner der verstorbenen Person deren gewöhnlichen Wohnsitz erben. Bei der Unterzeichnung der Urkunde zur Übertragung des Eigentums sind die Erben oft erleichtert, wenn sie von der Möglichkeit erfahren, in der Urkunde zu erklären, dass sie nicht beabsichtigen, die Immobilie in den folgenden fünf Jahren zu veräußern. Denn so wird die anfallende Erbschaftssteuer drastisch reduziert oder fällt eventuell gar nicht an. Die Urkunde über die Annahme der Erbschaft kann aber dennoch problemlos beim Grundbuch eingetragen werden.

Im Laufe der Jahre vergessen die Erben, dass bei der Annahme der Erbschaft diese Erklärung geleistet wurde, durch die sie von der Steuer befreit wurden, und nicht selten ergeben sich Situationen, in denen ihnen ein interessanter Preis für den Verkauf der Immobilie angeboten wird. Die Erben entschließen sich dann zum Verkauf und der Käufer erwirbt das Eigentum, so scheint es, frei von Lasten und Belastungen. Das ist jedoch nicht vollkommen korrekt, denn die Immobilie ist im Grundbuch sehr wohl belastet, nur erinnert sich niemand daran. Konkret ist dort das Recht der Finanzverwaltung eingetragen, die bei jeder Eigentumsübertragung vorgelegte Steuererklärung zu prüfen und gegebenenfalls, sofern die beim Erwerb angegebene und abgeführte Steuer als nicht korrekt betrachtet wird, unilateral eine neue Veranlagung der Steuer durchzuführen, für die die Immobilie haftet, und zwar unabhängig vom jeweiligen Eigentümer. In dem eingangs geschilderten Fall würde dies bedeuten, dass die Finanzverwaltung den Käufer unangenehm überraschen könnte, wenn sie feststellt, dass die beim Erwerb der Immobilie angegebenen Bedingungen für die Steuerreduzierung bzw. -freistellung später nicht erfüllt wurden. Denn die unter Inanspruchnahme einer Steuervergünstigung erworbene Immobilie haftet nun für eine dem neuen Eigentümer fremde Verpflichtung. Wir empfehlen daher immer vor Unterzeichnung eines Vertrags oder Vorvertrags mögliche Probleme des jeweiligen Falls von einem Rechtsanwalt prüfen zu lassen. Der hier geschilderte Fall zeigt nur eines der zahlreichen Probleme, die auf einen Käufer zukommen können, der einen Vertrag ohne entsprechende Beratung unterschreibt, die Bandbreite der möglichen Komplikationen ist jedoch weitaus umfangreicher.

Carlos Prieto Cid – Rechtsanwalt

Lesen Sie diesen Artikel in russischer Sprache
Lesen Sie diesen Artikel in englischer Sprache
Lesen Sie diesen Artikel in französischer Sprache
Lesen Sie diesen Artikel in spanischer Sprache

Vermietung von Feriendomizilen in Eigentümergemeinschaften

In einer der vorhergehenden Veröffentlichungen: https://blog.tarracoiuris.com/de/?p=352
wurde bereits auf die verwaltungsrechtlichen Voraussetzungen für die Vermietung von Feriendomizilen an Touristen eingegangen; hier sollen die Probleme zivilrechtlicher Art angesprochen werden, die bei der Vermietung von Immobilien entstehen können, die zu einer Eigentümergemeinschaft gehören.

Wie bereits dargestellt, beabsichtigt die Verwaltung, den Markt der Vermietung von Feriendomizilen zu regeln, indem soziale, finanzielle und steuerliche Maßnahmen ergriffen werden. Dies geschieht, da es sich um eine wirtschaftliche Aktivität handelt, die die Wohnungspreise beeinflussen kann, die ganze Stadtviertel verändert und das Zusammenleben der Anwohner beeinträchtigen kann, also politisch sehr sensible Themen betrifft. Die erst vor Kurzem entstandenen und sehr polemischen Kampagnen von Bürgerbewegungen und sozialen Gruppen gegen den Tourismus, im Sinne der verfolgten Interessen auch von einigen Massenmedien als Tourismusphobie bezeichnet, werden mit den sozialen Problemen begründet, die die Ferienwohnungen besonders in den historischen Zentren von Städten oder Anwohnergemeinschaften in touristischen Gebieten verursacht haben.

Die Verwaltung verpflichtet daher, zunächst eine Nummer des Identifikationsregisters für die Immobilie, die als Feriendomizil angeboten werden soll, einzuholen. Diese Nummer, die von der zuständigen Stelle der Generalitat de Catalunya (RTC) erteilt wird, beginnt mit den Buchstaben HUT, den Anfangsbuchstaben des Katalanischen für „Wohnung für touristische Nutzung“. Danach ist die Immobilie bei der regionalen Polizei anzumelden, um die jeweiligen Mieter, also die Feriengäste, die dort übernachten, registrieren zu können. Abschließend ist periodisch die Gebühr für den Aufenthalt in Touristikbetrieben, die so genannte IEET, zu entrichten.

Neben der Erfüllung dieser verwaltungsrechtlichen Voraussetzungen, sollte bei Feriendomizilen, die zu einer Eigentümergemeinschaft gehören, so zum Beispiel Wohnungen in einem Komplex oder Einfamilienhäuser mit einem Gemeinschaftsbereich (Swimming-Pool, Sportanlagen, etc.) in Betracht gezogen werden, dass diese bestimmten Beschlüssen der Eigentümergemeinschaft unterliegen können, die die Vermietung der zum Komplex gehörenden Immobilien betreffen. So kommt es immer häufiger vor, dass eine qualifizierte Mehrheit der Eigentümer von Wohnungen oder Häusern sich darauf einigen, bestimmte Erwerbstätigkeiten in Wohnungen oder Häusern zu untersagen und diese somit für die Zukunft unterbinden. In diesem Sinne kann eine Eigentümergemeinschaft auch die Vermietung einer Immobilie während der Saison an Touristen untersagen. Um Eigentumsrechte vor derartigen Beschränkungen seitens der Eigentümergemeinschaft zu schützen, sollte professionaler Rat eingeholt und die konkrete Situation untersucht werden.

Carlos Prieto Cid – Rechtsanwalt

Lesen Sie diesen Artikel in russischer Sprache
Lesen Sie diesen Artikel in englischer Sprache
Lesen Sie diesen Artikel in französischer Sprache
Lesen Sie diesen Artikel in spanischer Sprache

Steuerliche und verwaltungsrechtliche Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Vermietung von Ferienwohnungen in Katalonien

Bei der Vermietung von Ferienwohnungen in der Sommersaison sind zahlreiche Aspekte in Betracht zu ziehen, die den meisten ausländischen Investoren, die dieser Tätigkeit im Sommer an der Küste nachgehen, nicht bekannt sind.

Die katalanischen Vorschriften anhand derer die Vermietung von Ferienwohnungen geregelt werden, sind in den vergangenen Jahren verschärft worden. Der Hauptgrund für diese Verschärfung ist im Kampf gegen die Steuerhinterziehung zu suchen, da nur sehr wenige Vermieter von Ferienwohnungen die durch die Vermietung erzielten Einkünfte versteuern (obwohl dies sowohl für Gebietsansässige als auch für nicht Gebietsansässige obligatorisch ist).

Zudem gibt es jedoch noch einen weiteren und wichtigeren Grund, aus dem die katalanische Verwaltung die Vermietung von Ferienwohnungen regelt. Aufgrund des nicht immer vorbildlichen Verhaltens der Bewohner (die zudem jede Woche wechseln) sind die an der Küste und in den Altstädten der großen Städte, insbesondere in Barcelona, gelegenen Ferienunterkünfte zu einem sozialen Problem geworden. Wirtschaftlich gesehen sind sie weiterhin nicht unbedenklich, da es sich hier um unlauteren Wettbewerb gegenüber der Hotelbranche handelt.

Eigentümer sollten bedenken, dass sie eine Unterkunft nicht als Ferienwohnung anbieten dürfen, wenn diese nicht ordnungsgemäß bei der Gemeinde im Register für Feriendomizile eingetragen ist. Sollte dies dennoch geschehen, kann es zu sehr hohen Strafen kommen (auch wenn nur eine Anzeige im Internet geschaltet wurde, ohne dass es je zu einer Vermietung gekommen ist). Zur Eintragung in dieses Register erfolgt zunächst eine bürokratische Kontrolle der Bewohnbarkeit und des Vorliegens eines Energiepasses für die Immobilie. Danach erfolgt die Registrierung in einer Datenbank der Steuerbehörden zwecks Geltendmachung der entsprechenden Kurtaxe (die pro Bewohner und pro Übernachtung abzuführen ist) und der anfallenden Einkommensteuer.

Das Registrierungsverfahren einer Immobilie als Ferienwohnung kann zu unerwarteten Komplikationen führen (durch die die Vermietung gesetzlich unzulässig werden kann). Sollten Sie beabsichtigen, ein Appartement oder ein Haus an Touristen zu vermieten, stehen wir Ihnen gern bei der Registrierung der Immobilie, der Erstellung der Mietverträge und der Erfüllung sämtlicher steuerlicher und formeller Verpflichtungen zur Seite.

Carlos Prieto Cid – Rechtsanwalt

Lesen Sie diesen Artikel in russischer Sprache
Lesen Sie diesen Artikel in englischer Sprache
Lesen Sie diesen Artikel in französischer Sprache

Im Rahmen des neuen Unternehmergesetzes kann eine Aufenthaltsgenehmigung in Spanien durch den Kauf einer Immobilie erhalten werden

Die spanische Regierung versucht so, den Immobilienmarkt wieder in Schwung zu bringen, indem Ausländer von außerhalb der EU durch die Gewährung einer Aufenthaltsgenehmigung zur Investition in Spanien angeregt werden, was zudem den Vorteil mit sich bringt, dass sie sich in den Ländern des Schengener Abkommens praktisch ohne jede Einschränkung bewegen zu können.

Auch hier besteht wieder die Gefahr, dass der Anleger den Kauf einer Immobilie als Gelegenheit für seine Geschäfte in Europa betrachtet. Dies könnte dazu führen, dass er nicht eingehend genug prüft, ob der Kauf der Immobilie sicher und seriös ist, da er die Gelegenheit des Erhalts eines legalen Wohnsitzes in Spanien ausnutzen will. Die Gefahr ist die gleiche wie beim Touristen, der seine Ferien genießen möchte, anstatt Anwaltstermine wahrzunehmen. Auch in diesem Fall ist die Anlage ein Mittel und kein Zweck, denn genau wie der Tourist den Erwerb einer Immobilie als Mittel betrachtet, das ihm erlaubt, seine Ferien in Spanien zu sichern, sieht der Unternehmer seine Gelegenheit, über den Kauf der Immobilie die Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten, die es ihm erlaubt, sich frei im Schengener Raum zu bewegen. Beide halten es nicht für notwendig, sich beim Kauf entsprechend abzusichern. Treten dann jedoch Probleme auf, sehen sie sich gezwungen, einen Rechtsanwalt aufzusuchen, der diese Probleme, die aufgrund mangelnder unabhängiger und professioneller Beratung entstanden sind, lösen soll. Oft ist es dann aber leider schon zu spät und wenn es überhaupt Lösungen gibt, verursachen diese viel höhere Kosten als eine rechtzeitige Beratung. Gut beratene Anleger können solche Fehler vermeiden.

Carlos Prieto Cid – Rechtsanwalt

Lesen Sie diesen Artikel in russischer Sprache
Lesen Sie diesen Artikel in englischer Sprache

Immobilienkauf in Spanien als Anleger – nicht als Tourist

Viele der Millionen Touristen, die jedes Jahr ihren Urlaub in Spanien verbringen, entscheiden sich für den Kauf einer Immobilie in ihrem Urlaubsland. Bei der Investition ihrer Ersparnisse in Spanien wird jedoch oft aus einer Urlaubslaune heraus gehandelt und es werden folgenträchtige Entscheidungen ohne entsprechende Vorsichtsmaßnahmen getroffen.

Der Begriff Tourist hat in allen Sprachen einen leicht negativen Nebengeschmack. Fluggesellschaften bieten unter der Bezeichnung “Touristenklasse” die billigsten Tickets an und in allen Ländern, die vom Tourismus leben –Spanien bildet hier keine Ausnahme- wird der Tourist als leichtes Opfer betrachtet, das nur für kurze Zeit vor Ort ist und das man leicht übers Ohr hauen kann. Dieses Bild vom typischen Touristen, den man ungestraft hinters Licht führen kann, ist hauptsächlich auf die geringen Sprachkenntnisse und die unzureichenden Kenntnisse der örtlichen Gepflogenheiten zurückzuführen, aber auch darauf, dass der Tourist, der ja im Urlaub ist, seine kurze Urlaubszeit genießen will und daher entspannt und unvorsichtig ist und nicht mit der gleichen Vorsicht handelt, wie dies wohl an seinem Wohnort unter gleichen Umständen der Fall wäre.

Mit dem Kauf einer Immobilie ist immer eine große Ausgabe verbunden. In vielen Fällen werden Beträge investiert, die über lange Jahre hinweg angespart wurden. Eine solche Entscheidung sollte entsprechend abgesichert werden und mit der gesamten verfügbaren Information über mögliche rechtliche und finanzielle Risiken getroffen werden. Als Rechtsanwälte sehen wir leider jeden Tag, dass Ausländer beim Kauf von Immobilien betrogen wurden und ihr angelegtes Geld mangels einer entsprechenden Beratung beim Kauf verloren haben. Häufig wird gedacht, eine Beratung sei nicht erforderlich, das Erwachen ist dann oft bitter. Die Kosten einer unabhängigen Beratung sind minimal im Vergleich zu den Risiken, die oftmals unbewusst bei der Unterzeichnung eines Kaufvertrags über eine Immobilie eingegangen werden. Und eine solche Beratung kann nur dann unabhängig sein, wenn sie nicht mit den restlichen am Kaufvertrag  beteiligten Freiberuflern verbunden ist.

Carlos Prieto Cid – Rechtsanwalt

Lesen Sie diesen Artikel in russischer Sprache
Lesen Sie diesen Artikel in englischer Sprache

Neue Kampagne des spanischen Finanzamts um die Zahlung der Einkommensteuer der Nicht-Residente zu verlangen

Die Ausländer, die in Spanien nicht steuerlich gemeldet sind, die aber Eigentum in Spanien besitzen, müssen jedes Jahr eine Steuererklärung über ihre Einkommenssteuer dem staatlichen Finanzamt vorlegen. Es handelt sich um die sogenannte Impuesto de la Renta de No Residentes (Einkommenssteuer der Nicht Residente).

Das spanische Finanzamt war bisher nicht sehr streng, um das zu kontrollieren, dass die Nicht-resident Eigentümer diese Einkommensteuer zahlen. Viele Eigentümer kennen diese Pflicht überhaupt nicht und viele andere verstehen das nicht, warum sie eine Einkommenssteuer in Spanien erklären und zahlen müssen, obwohl sie hier kein Einkommen erhalten, weil sie hier nur ihren Urlaub verbringen, und weder arbeiten oder Zinseinahmen aus Geldanlagen bei der Bank haben. Auch Mieteinnahmen aus den Inmobilien fallen in der Regel nicht an. Trotzdem ist das blosse Besitzen vom Grundeigentum in Spanien (wie in anderen europäischen Ländern auch) fiskalisch als ein Einkommen anzusehen, auch wenn dieses Eigentum nicht vermietet oder verpachtet wird. Die staatlichen Steuernormen gehen davon aus, dass man einen Profit aus den Inmobilien sowieso erhält, auch wenn diese Objekte nicht vermietet werden, wenn das Eigentum nicht das eigene Domizil ist oder wenn das Eigentum nicht wirtschaftlichen Tätigkeiten gewidmet ist, was bei Nicht Residente niemals der Fall sein kann.

Anders als bei der  gemeindlichen Grundsteuer, die sogennante IBI, die jede Gemeinde dem jeweiligen Eigentümer jedes Jahr abverlangt, die aber von der Gemeinde selbst kalkuliert und gefordert wird, bei der staatslichen Einkommenssteuer von Nicht Residente, muss jedes Jahr eine eigene Steuererklaerung von dem gleichen Steuerzahler vorbereitet, kalkuliert und dem Finanzamt vorgelegt werden.

Diesen Monat haben viele Eigentümer, die in Spanien nur ihre Ferien in Eigentumswohnungen oder Eigentumshäuser verbringen, einen Brief des spanischen Finanzamts erhalten, wobei das erinnert wird, dass diese Einkommenssteuer von Nicht Residenten existiert und bezahlt werden muss. Bisher war aber das Finanzamt betreffend dieser Steuer sehr grosszügig. Da die wirtschaftliche Situation so schlecht ist, sieht es so aus, dass das Finanzamt jetzt strenger wird, damit diese Steuer von allen Nicht Residenten, die in Spanien Eigentum besitzen, erklärt und bezhalt wird.

Carlos Prieto Cid – Rechtsanwalt

Lesen Sie diesen Artikel in russischer Sprache
Lesen Sie diesen Artikel in englischer Sprache

Wenn ich meinen Wohnsitz nach Spanien verlege, was soll ich mit meinem Auto tun?

Wenn Sie daran gewohnt sind, rund um die Urbanisationen in der spanischen Küste spazieren zu gehen, haben Sie sicher gemerkt, dass es viele Autos mit ausländischen Nummernschildern gibt, die für Monate oder sogar Jahre am Eingang des Hauses ihren Besitzern geparkt sind. Alle diese Fahrzeuge sind in einer irregulären Situation, die angezeigt werden kann und als Ergebnis sogar eine erhebliche Geldbuße für Schmuggel haben könnte.

Die Verlegung des Wohnsitzes hat sehr wichtige Auswirkungen im täglichen Leben. Einer von denen ist die rechtliche Situation, in der unser Auto sein wird: ein in einem fremden Land registriertes Auto kann in Spanien nur während ein paar Monate legal zirkulieren. Nach Ablauf dieser Frist, sind wir verpflichtet, es in Spanien nach den entsprechenden Verfahren zu registrieren.

Aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Situation erschöpft die spanische Verwaltung alle Möglichkeiten, ihre Einnahmen zu erhöhen. Heutzutage können wir eine ungewöhnliche Aktivierung der Inspektion der Polizei feststellen, wobei Straftaten verfolgt werden, mit denen der Staat früher toleranter war. Deshalb sind jetzt ansässige Ausländer, die in Spanien seit Jahren Problemlos ihre alten in Ihrem Heimatland zugelassenen Autos hatten, oft mit hohe Geldstrafen wegen dieser Straftat konfrontiert.

Das Fahrzeug wegen Verlegung des Wohnsitzes zu legalisieren, ist ein sehr komplizierter Prozess, in dem verschiedene Verwaltungen ohne Koordinierung zwischen ihnen beteiligt sind. Wenn unsere Heimat kein Mitglied der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft ist, wie im Falle der Schweiz oder Russlands, müssen wir Import Zollformalitäten formalisieren, bevor das Auto von den offiziellen TÜV-Stationen überprüft werden kann. Darüber hinaus, wenn das Fahrzeug nicht in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft vermarktet war, werden wir nicht die nötige Übereinstimmungsbescheinigung, vorhanden haben und wir werden verpflichtet sein, einen Sachverständigen zu beauftragen, über seine technischen Spezifikationen zu berichten. Dies verursacht hohe Kosten, welche zusammen mit den Verwaltungsgebühren und der notwendigen Verwaltungskosten diese Legalisierung unwirtschaftlich machen können, abhängig von der Situation und dem Alter des Fahrzeugs. Allerdings können wir nicht vergessen, dass ein Fahrzeug abzumelden oder beim TÜV zu testen, nur im Land der Registrierung vorgenommen werden kann. Das bedeutet, dass wir zu dem Herkunftsland mit dem Fahrzeug zurückfahren müssen, wenn wir uns entschliessen, es nicht in Spanien zu legalisieren. Auf jedem Fall, wenn wir denunziert werden, können die Geldbußen oder das Risiko der Verfolgung für Schmuggel viel höhere Kosten haben.

Carlos Prieto Cid, Rechtsanwalt

Lesen Sie diesen Artikel in Englisch
Lesen Sie diesen Artikel auf Russisch