Neue gesetzlichen Pflichten für Vermieter von Ferienhäusern

Im vergangenen Jahr mussten Vermieter von Ferienunterkünften in Spanien eine besondere Vermietungsregistrierungsnummer (NRUA) beantragen, um ihre Objekte online anbieten zu können. Um diese Registrierung aufrechtzuerhalten, müssen sie nun verschiedene Meldepflichten erfüllen.

Vermieter von Unterkünften, die zur Kurzzeitvermietung bestimmt sind, müssen eine Informationsmeldung einreichen, welche die im Vorjahr in diesen Objekten durchgeführten Aktivitäten detailliert auflistet und jede Kategorie und Art der Vermietung angibt. Diese Meldung enthält eine anonymisierte Liste der Vermietungen, die von Gastgebern oder Vermietern über Online-Plattformen für Kurzzeitvermietungen getätigt wurden.

Diese Informationsmeldung für Kurzzeitvermietungen muss jährlich im Februar eingereicht werden und bestimmte Informationen zu den im Vorjahr getätigten Vermietungen enthalten. Für jede Immobilie, oder für jedes Schiff oder Wasserfahrzeug, das zur Kurzzeitvermietung bestimmt ist, muss eine separate Meldung eingereicht werden. Für jede NRUA (besondere Vermietungsregistrierungsnummer) wird angegeben, ob der Vermietungszweck Urlaub oder Tourismus, Arbeit, Studium, medizinisch bedingter Umzug oder ein anderer Grund war. Bestehen begründete Zweifel am angegebenen Nutzungszweck, kann das Grundbuchamt zusätzliche Unterlagen anfordern.

Die Nichterfüllung dieser Anforderungen führt zum Entzug der Vermietungsregistrierungsnummer.

Carlos Prieto Cid

Rechtsanwalt

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Wer bekommt unser Eigentum nach unserem Versterben?

Wir alle denken, eine klare Antwort auf diese Frage zu besitzen. Die gesetzlichen Regelungen können jedoch zu überraschenden und unerwarteten Resultaten führen. Denn unabhängig davon, ob wir ein Testament gemacht haben oder nicht, unterliegt unser Nachlass den jeweiligen Gesetzen.

Dass unser Nachlass der gesetzlichen Erbfolge unterliegt, wenn wir kein Testament errichtet haben, steht außer Frage. Aber auch wenn wir ein Testament besitzen, bestimmt das Gesetz dessen Gültigkeit, Umfang und Beschränkungen. Was geschieht, wenn der von uns eingesetzte Erbe vor uns verstirbt? Und wenn diese Person nach uns verstirbt, aber die Erbschaft noch nicht angenommen hat, also offiziell noch nicht zum Erben erklärt wurde? Was geschieht, wenn wir im Testament eine natürliche Person als Erben einsetzen, die nicht zu unserer Familie gehört, oder eine juristische Person (z.B. eine Stiftung oder einen Verein) und wir unseren Kindern nichts hinterlassen? Was, wenn jemand versucht, unser Testament außer Kraft zu setzen? All diese Fragen sind gesetzlich geregelt. Aber hier beginnen auch die Zweifel: In welchem Rechtssystem? In dem des Landes, dessen Staatsangehörigkeit wir besitzen? Im Rechtssystem unseres Wohnsitzlandes? In dem des Landes, in dem sich die Vermögensgegenstände befinden? Auf die Erbschaft eines Schweizers, der in Spanien ansässig ist, kommt z.B. schweizerisches Recht zur Anwendung, jedoch kann in diesem die Anwendung des spanischen Rechts geregelt sein. Auf die Erbschaft eines Deutschen mit Wohnsitz in Spanien kommt spanisches Recht zur Anwendung, sofern im Testament nichts Gegenteiliges bestimmt wurde. Dieses spanische Recht kann aber je nach der autonomen Region des Wohnsitzes unterschiedlich sein. Auch die zu zahlenden Steuern fallen unterschiedlich aus, ebenso wie die Schritte, die bei der Abwicklung der Übertragung der Vermögensgegenstände zu beachten sind.

Eine gut geplante Regelung unserer Erbschaft nach unseren Wünschen anhand eines formell gültigen Testaments ist unerlässlich. Selbstverständlich sind bei diesen Entscheidungen die Schritte einzubeziehen, die der Begünstigte der Erbschaft vornehmen muss, die Kosten, die für ihn anfallen, mögliche Schwierigkeiten im Zusammenhang mit anderen Interessierten, den Behörden, unseren Gläubigern, etc. etc. Wir empfehlen daher jedem, der Vermögensgegenstände auf seinen Namen besitzt, nicht mit der Errichtung eines Testaments zu warten und sich in jedem Fall professionellen Beistand zu suchen. Ihre Erben werden Ihnen dafür danken.

Carlos Prieto Cid – Rechtsanwalt

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Erhöhung der Eigentumsübertragungssteuer in Katalonien

Am 25. März dieses Jahres verabschiedete die katalanische Regierung eine Reihe neuer Steuervorschriften, die den Erwerb von Grundeigentum in dieser Region betrifft.

Hintergrund dieser Maßnahmen ist das immer noch gravierende politische und soziale Problem der Immobilienpreise. Die Kauf- und Mietpreise für Wohnungen und Häuser explodieren erneut, wie schon früher in unserer Geschichte.
In einem Land, in dem fast 14 % des Bruttoinlandsprodukts vom Tourismus abhängt, wird die lokale Bevölkerung aus den historischen Stadtzentren verdrängt und damit werden Familienhäuser durch Ferienwohnungen oder Hotels ersetzt. Darüber hinaus wird die Investition in Immobilien in den Zentren globaler Städte wie Barcelona für internationale Investmentfonds attraktiv. Diese Fonds verkaufen die Immobilien an ausländische Privatinvestoren weiter, die aber dort nicht wohnen werden, sondern die Immobilien bloß als ein Sparvermögen in Form eines Ferienhauses nutzen.

Diese Tendenzen in dem Wohnungsmarkt führen zu großen sozialen Spannungen, da es für die meisten Katalanen nahezu unmöglich ist, sich einen Wohnraum zu erlauben: Sie können weder kaufen noch sich die Miete im Zentrum größerer Städte oder in Touristengebieten leisten.

Aus diesem Grund hat die sozialistische Regierung Kataloniens beschlossen, die Steuereinnahmen aus dem Kauf von Luxusimmobilien (Preis über 600.000 €) zu erhöhen und erhöhte Steuersätze von 20 % für Käufer anzuwenden, die bereits mehr als 10 Wohnimmobilien (oder mehr als 1.500 Quadratmeter) besitzen. Dieser erhöhte Steuersatz kann auch auf Eigentümer von nur fünf Wohngebäuden angewendet werden, wenn das Gebiet, in dem sie sich befinden, als besonders vom Preisanstieg betroffen gilt.

Es gibt jedoch viele wissenswerte Ausnahmen von dieser Regel. Daher empfehlen wir Investoren, die am Kauf einer Immobilie in Katalonien interessiert sind, sich von einem Steuerexperten beraten zu lassen.

Carlos Prieto Cid

Rechtsanwalt

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Neue Erhöhung der Kurtaxe in Katalonien ab der Sommersaison 2025

Wenn wir unser Ferienhaus in Katalonien an Touristen vermieten, müssen die dort übernachtenden Personen die Steuer für Aufenthalte in touristischen Einrichtungen (IEET) pro Person und Aufenthaltseinheit zahlen, mit maximal sieben aufeinanderfolgenden Nächten in derselben Unterkunft. Die Steuersätze variieren, je nach Art der Unterkunft, ihrer Kategorie und ob sie sich in der Stadt Barcelona oder anderswo in Katalonien befindet.

Diese Steuer wird im Jahr 2025 erneut steigen, da die Regionalregierung Kataloniens beschlossen hat, die Steuersätze zu verdoppeln. Zusätzlich zu dieser erheblichen Erhöhung der Regionalsteuer haben alle Stadträte Kataloniens auch die Möglichkeit, einen kommunalen Zuschlag zur katalanischen Regionalsteuer hinzuzufügen, der bisher nur in der Stadt Barcelona erhoben wurde. Daher kann der Betrag pro Nacht, auch außerhalb von Barcelona, ​​zwischen einigen Gemeinden und anderen variieren, da es von den Stadtverwaltungen abhängt, ob diese Zuschläge erhoben werden oder nicht. In jedem Fall dürfen die kommunalen Zuschläge jedoch einen Höchstbetrag von 4 Euro pro Nacht nicht überschreiten. Daher beträgt der Höchstbetrag, der außerhalb der Stadt Barcelona für die Nutzung einer Ferienwohnung oder eines Ferienhauses zur touristischen Nutzung erhoben werden kann, 6 Euro pro Nacht und pro Person.

Die Vorlage der periodischen Erklärung dieser regionalen Kurtaxe sowie der anwendbaren kommunalen Zuschläge kann nur elektronisch erfolgen. Je nach den Umständen kann diese Steuer auch Teil der Steuerbemessungsgrundlage für die Berechnung der Mehrwertsteuer sein. Andererseits fällt bei touristischen Vermietungen immer Einkommensteuer an, unabhängig davon, ob der Eigentümer der gemieteten Immobilie in Spanien oder im Ausland ansässig ist. Deshalb ist es ratsam, sich bei der Anmietung eines Ferienhauses von Steuerexperten beraten zu lassen.

Carlos Prieto Cid – Rechtsanwalt

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Kosten einer Eigentumsübertragung

Man will ein Haus kaufen oder verkaufen … oder es den Kindern übergeben … Wie viel wird mich das kosten? Was zählt der Käufer? Was zählt der Verkäufer? Das sind geläufige Fragen, die oft auch ausschlaggebend für die Entscheidung sind, Eigentum zu erwerben oder zu veräußern. Die erheblichen Kosten, die mit einer Eigentumsübertragung verbunden sind, können unsere Entscheidung beeinflussen, da der Nettopreis nach dem Abzug der Kosten für den Verkäufer viel weniger werden kann, als er sich am Anfang vorgestellt hatte und der Endpreis für den Käufer durch die Kosten und Steuer auch viel höher werden kann, als was er am Anfang kalkuliert hatte. Die Parteien eines Eigentumsübertragungsvertrages (normalerweise eines Kaufvertrages) dürfen in diesem Zusammenhang das bestimmen, was sie freilich entscheiden; trotzdem werden wir heute darüber sprechen, was das Gesetz in diesem Fall vorsieht, wenn die Parteien nichts anderes bestimmt hätten:

  • Die gemeindliche Steuer über den Wertzuwachs der verkauften Liegenschaft zählt der Verkäufer. Das ist ein Prozent des Unterschiedes des Katasterwerts des Grundeigentums zwischen dem Moment des Erwerbs und dem Moment der Veräußerung des Objekts.
  • Die Einkommensteuer über den Wertzuwachs zählt der Verkäufer. Wenn der Verkäufer nicht resident ist, ist der Käufer verpflichtet, eine Hinterlegung (3 % des Preises) als Deckung für diese Steuer direkt dem Finanzamt zu überweisen.
  • Die Abrechnung des Notars (ausschließlich für den Kaufvertrag) zählt der Käufer. Die Funktion eines Notars in Spanien (anders als in anderen Ländern) ist den definitiven Vertrag zu beurkunden, den die Parteien ihrerseits im Voraus, normalerweise mit der Hilfe eines Rechtsanwalts, bestimmt haben. Die notarielle Beurkundung eines Kaufvertrages ist nach spanischem Recht nicht absolut erforderlich, aber sehr wichtig, weil der Vertrag ohne Beurkundung nicht im Grundbuch eingetragen werden kann. Und diese Eintragung des neuen Eigentumsrechts des Käufers im Grundbuch ist nicht nur eine Garantie für den Käufer, sondern auch ist die Eintragung für den Fall notwendig, dass der Käufer (oder ein künftiger Eigentümer der Immobilie) eine Finanzierung braucht, wenn diese Finanzierung von der Garantie einer Hypothek abhängt.
  • Gerade deswegen sind auch die Kosten der Eintragung des neuen Eigentumsrechts des Käufers im Grundbuch vom Käufer zu zahlen.
  • Alle Kosten der Vorbereitung der Dokumente, die bei der notariellen Urkunde vorlegen müssen, zählt der Verkäufer (diese Dokumente sind vom Rechtsanwalt erledigt bzw. geprüft). Die Kosten der Einschaltung von einem Rechtsanwalt können aber manchmal von beider Parteien geteilt werden, denn der Rechtsanwalt kümmert sich daneben auch darum:
    • beide Parteien Beratung und rechtlichen Beistand im Laufe des ganzen Eigentumsübertragungsverfahrens anzubieten,
    • den Willen der Parteien in die rechtliche und technische Sprache zu übersetzen,
    • die Redaktion des definitiven Kaufvertrages zu formalisieren, um die Beurkundung des Notars vorzubereiten und
    • die fiskalische Tragweite des Geschäfts für beide Parteien vorzusehen, damit die Steuer richtig (und am günstigsten) erklärt wird.

Es ist aber immer besser, dass die Parteien einen (sogar mündlichen) Vorvertrag bestimmt haben, damit der Rechtsanwalt die Interessen beide Parteien ohne Probleme vertreten kann, weil er einfach den im Voraus vorbestimmten Kaufvorbereitungsvertrag der Parteien entwickelt.

Carlos Prieto Cid – Rechtsanwalt

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Erben in Spanien

Der Tod eines geliebten Menschen ist immer ein traumatisches Erlebnis. Dies gilt umso mehr für diejenigen, die nicht nur unter dem Verlust der Person leiden, sondern zudem Erben sind und sich zwecks Abwicklung der Erbschaft einer Reihe von Verwaltungsverfahren stellen müssen, die, in welchem Land auch immer, ihre Komplikationen mit sich bringen. Für Personen, die in einem anderen Land leben, als dem Land, in dem sich das Vermögen des Erblassers befindet oder wenn der Erbe kein Staatsangehöriger des Landes war, in dem er wohnte, gestaltet sich die Situation umso schwieriger.

In sämtlichen Ländern unserer Breitengrade wird zunächst die Sterbeurkunde des Standesamtes benötigt, mit der der Tod des Erblassers bescheinigt wird, um dann die Übertragung des Vermögens des Erblassers auf die Erben einleiten zu können. Muss die Sterbeurkunde in einem anderen Land als dem Ausstellungsland vorgelegt werden (wie dies der Fall der Ausländer ist, die außerhalb Spaniens sterben, aber in Spanien Vermögensgegenstände besitzen), so muss die Urkunde international gültig sein. Dazu ist es erforderlich, die sogenannte „Apostille” einzuholen.

In Spanien ist neben dem Versterben des Erblassers auch nachzuweisen, ob in Spanien ein Testament errichtet wurde (oder nicht). Dazu kann mit der Sterbeurkunde eine Bescheinigung beim Generalregister für Testamente des Justizministeriums eingeholt werden. Wurden ein oder mehrere Testamente vor einem spanischen Notar errichtet, so informiert das Register über den Notar und das Datum der Beurkundung. Da die Möglichkeit besteht, dass die Hinterbliebenen nicht über das Vorliegen eines Testaments informiert sind, ist das Generalregister sehr nützlich und trägt zur Gewährleistung ihrer Rechte bei. Auch wenn keine Testament errichtet wurde, wird dies vom Register bescheinigt.

Carlos Prieto Cid – Rechtsanwalt

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Neue Beratungsleistungen für Eigentümer

Als Eigentümer einer Immobilie ist Ihnen bekannt, dass Eigentum auch Verantwortung mit sich bringt. Um seine Rechte zu schützen, sollte man stets sicherstellen, dass die Immobilie alle technischen und rechtlichen Anforderungen erfüllt. Die Kanzlei Tarraco Iuris bietet daher umfassende Beratungsleistungen für Eigentümer mit dem Ziel, die Erfüllung der derzeitigen und zukünftigen rechtlichen Anforderungen in Spanien sicherzustellen und Ihnen so einen umfassenden Rechtsschutz zu bieten.

Unsere Kanzlei in Tarragona verfügt über ein multidisziplinäres Team aus Anwälten und technischen Fachkräften, die für unsere Mandanten Tätigkeiten als Vermittler, Sachverständige und Vertreter bei den spanischen Behörden (Stadtverwaltungen, Kreisverwaltungen, Ministerien der katalanischen regionalen Regierung, Notariaten, Gerichten, etc.) übernehmen und sie gegenüber Dritten (Anrainern, Anwohnervereinigungen, Eigentümergemeinschaften, zuständige Körperschaften bei Enteignung etc.) vertreten.
Anbei finden Sie eine Auflistung der verschiedenen Leistungen, die wir Ihnen zum Schutz Ihres Eigentums in Spanien bieten:

1. Einholung von Identifikationsnummern für Ausländer (gilt auch als Steuernummer).
2. Aufsetzen von Vorverträgen, Kaufoptionsverträgen, Kaufverträgen, Mietverträgen oder jedwede sonstige Art von Vertrag, mit der Rechtsgeschäfte bezüglich der Immobilie abgeschlossen werden
3. Prüfung des Vorliegens von Belastungen beim zuständigen Grundbuch.
4. Prüfung der städtebaulichen Situation bei der zuständigen Stadtverwaltung.
5. Prüfung möglicherweise ausstehender Beiträge des Verkäufers zur Eigentümergemeinschaft.
6. Prüfung der Erfüllung der steuerlichen Verpflichtungen der Immobilie (Grundsteuer, Einkommensteuer aus dem Eigentum von Immobilien) und Erstellung sowie Vorlage der entsprechenden Steuererklärungen
7. Simulation der Kosten für Steuern und sonstige Ausgaben zwecks Budgetierung von Eigentumsübertragungen.
8. Prüfung der entsprechenden ehelichen Güterstände und der Situation von Erbengemeinschaften sowie Beratung über die rechtlichen Umstände bei Erwerb oder Übertragung einer Immobilie.
9. Vorbereitung von notariellen Urkunden für Rechtsgeschäfte mit Immobilien.
10. Teilnahme an der notariellen Beurkundung als Berater und Dolmetscher.
11. Begleitung der Verhandlungen mit Banken zur Nutzung einer Immobilie als Sicherheit für ein Darlehen.
12. Eintragung von Urkunden im Grundbuch.
13. Mitteilung des Eigentumswechsels an die zuständige Stadtverwaltung zwecks Zahlung der entsprechenden Steuern und Abgaben der Gemeinde.
14. Bei Verkauf von nicht Gebietsansässigen Erstellung und Vorlage der Erklärung zur Abführung einbehaltener Einkommensteuer sowie Abwicklung einer möglichen Rückzahlung 
15. Anträge für:
    a. Bewohnbarkeitsbescheinigung und Energiepass.
    b. Gutachten zur technischen Bewertung des Gebäudes.
    c. Bescheinigung der Strukturfestigkeit und des Gebäudealters.
16. Erstellung von topographischen Erhebungen und Karten.
17. Feststellung der Grundstücksgrenzen und Abgrenzung sowie Vermittlung bei Konflikten mit Nachbarn.
18. Nachforschungen zur Herkunft von Eigentum und Aktualisierung des Katasters bei Abtrennung oder Zusammenlegung von Flurstücken
19. Beratung zum:
    a. Anschluss an Strom und Wasser und die Nutzung von Brunnen und Quellen.
    b. Projekte für Neubau, Renovierung oder Anlegen von Gärten.
    c. Projekte für wirtschaftliche Tätigkeiten.
    d. Instandsetzung von Wegen.
    e. Bewertung von Grundstücken und Gebäuden.

Sind Sie sicher, dass Ihre Immobilie keine rechtliche Risiko eingehen?

Bitte setzen Sie sich für weitere Information mit uns in Verbindung. Sollten Sie anderweitige Leistungen benötigen, sprechen Sie uns bitte persönlich an.

Carlos Prieto Cid – Rechtsanwalt

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Einkommensteuerrechtliche Folgen von Eigentumsübertragungen

Dass beim Verkauf einer Immobilie Steuern fällig werden, ist jedem klar. Oft besteht jedoch kein Bewusstsein zu den Folgen einer solchen Vermögensübertragung für die Einkommensteuer. Um nun unangenehme Überraschungen nach Monaten oder sogar Jahren nach Vertragsabschluss zu vermeiden, ist eine eingehende Beratung zu den steuerlichen Konsequenzen anzuraten.

Jede Eigentumsübertragung einer Immobilie hat Folgen für die Einkommensteuer. Dies wird schnell beim Verkauf eines Grundbesitzes deutlich. Die Differenz zwischen dem Kaufpreis und dem Verkaufspreis ist meist ein Gewinn, der logischerweise, ebenso wie Einkommen, besteuert wird. Ist dieser Gewinn jedoch nicht offensichtlich, wird es schwerer zu verstehen, warum die Steuerbehörden Einkommensteuer fordern, denn der Eigentumswechsel kann ja auch über andere Transaktionen als einen Kauf oder Verkauf erfolgen, zum Beispiel durch eine Schenkung oder bei der Auflösung einer Eigentumsgemeinschaft. Dies wirft die Frage auf, wie die Zahlungsverpflichtung in der Einkommensteuer entsteht, wenn doch gar kein Gewinn entstanden ist.

Ebenso schwer verständlich ist es, warum eine Einkommensteuerpflicht besteht, wenn eine Immobilie unter dem gewöhnlichen Marktpreis verkauft wird oder die Differenz zwischen dem Erwerbspreis und dem heutigen Verkaufspreis einzig und allein der Inflation geschuldet ist. Zu derartigen Fragen gibt es zahlreiche Urteile, die teilweise sogar widersprüchlich sind. In einer nicht allzu weit entfernten Zukunft werden einige dieser steuerlichen Regelungen mit nur schwerlich im Rahmen des gesunden Menschenverstandes zu rechtfertigenden Folgen den Filtern eines verfassungsrechtlichen Prüfungsverfahrens oder eines EU-rechtlichen Prüfungsverfahrens nicht mehr standhalten. Dies ist bereits im Falle anderer Steuern wie der Wertzuwachssteuer geschehen. Solange jedoch eine solche Prüfung noch nicht erfolgt ist, sollte immer im Hinterkopf behalten werden, dass ein Eigentumswechsel eines Vermögenselements zu teils sehr hohen Einkommensteuerverpflichtungen führen kann, ein Aspekt einer Immobilientransaktion, der in jedem Fall zu bedenken ist.

Carlos Prieto Cid – Rechtsanwalt

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Das Dach zur Reduzierung der Stromrechnung nutzen

Bis zum 31. Dezember 2023 werden öffentliche Unterstützungen für die Installation von klimafreundlichen Wärmesystemen im Wohnbereich sowie für die Erzeugung und die Speicherung von erneuerbaren Energien für den Eigenverbrauch vergeben.

Im Rahmen des Investitionsplan der EU zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der COVID-19 Pandemie und im Sinne einer nachhaltigeren Zukunft dank Reformen und Investitionen kann heute das Subventionsprogramm für Projekte der Selbstversorgung und Speicherung von Energie aus erneuerbaren Quellen sowie für die Installation von Wärmesystemen aus erneuerbaren Ressourcen im Wohnbereich in Anspruch genommen werden.

Die Subventionen richten sich an natürliche Personen, juristische Personen, die keiner wirtschaftlichen Tätigkeit des Verkaufs von Waren bzw. Dienstleistungen nachgehen, sowie an Eigentümergemeinschaften nach dem Gesetz über Wohnungseigentum. Kurz gefasst können private Immobilieneigentümer, Selbständige, Stiftungen oder Vermögensgesellschaften die Fördermittel beantragen, genau die Zielgruppe, die wir in unserer Kanzlei beraten.

Subventioniert werden Installationen für den Eigenverbrauch, die erneuerbare Energiequellen nutzen, also Photovoltaik oder Wind für den Wohnbereich, mit oder ohne Speichersystem, sowie Installationen für Klimatisierung oder Warmwassererzeugung im Haushalt über Solarthermie, Biomasse, Geothermie oder Wärmepumpen. Die Subventionsbeträge liegen zwischen 550 und 13.500 Euro pro Wohneinheit. Anträge werden bis zur Ausschöpfung des Fonds strikt nach Eingangsdatum bearbeitet. Im Falle von Personen, die einer wirtschaftlichen Tätigkeit nachgehen, kann die Subvention je nach Verwendung als Ertrag oder Vermögensgewinn betrachtet werden. Im Falle von natürlichen Personen werden die Subventionen nicht in die Besteuerungsgrundlage für die Einkommensteuer eingerechnet.

Gern stehen wir Interessierten beratend bei der Inanspruchnahme dieser öffentlichen Subventionen mit unserem Fachwissen zur Seite.

Carlos Prieto Cid – Rechtsanwalt

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Zeit für den Kauf von Immobilien in Spanien?

Nach mehreren Jahren kontinuierlichen Preisverfalls und Rückgang des Verkaufsvolumens zeigen die Statistiken nun wieder positive Ergebnisse. Zwar ist die Erholung schwach, aber der Trend nach unten hat sich gewendet. Vielleicht könnte die internationale Lage den Anstoß geben, sich für die Investition in Immobilien in Spanien zu entscheiden.

Die Instabilität aufgrund der Krise zwischen Russland und der Ukraine hat eine negative Tragweite in der Wirtschaftssituation gehabt. Diese scheinbar negativen Aussichten können aber auch anders bewertet werden, denn immer wenn es zur Abwertung einer Währung kam, haben bewusste Bürger auf die Investition ihrer Ersparnisse in “sichere Werte” gesetzt und seit jeher war die Immobilie einer der klassischen sicheren Werte.

Hinzu kommt, dass die Mentalität der Spanier in diesem Bereich eher konservativ ist und daher die Meinung vorherrscht, dass jeder ordentliche Bürger im Laufe seines Lebens Eigentümer seines Wohnraums werden sollte. Dieses Denken hat einen bedeutenden Einfluss auf den Immobilienmarkt, denn dadurch kam es schon seit jeher zu einer höheren Nachfrage als eigentlich der wirtschaftlichen Lage entsprechen würde. Hinzu kommt, dass hunderttausende Ausländer von einem ruhigen Lebensabend an der spanischen Küste oder von einer Sommerresidenz träumen und schließlich eine Immobilie erwerben, die es ihnen ermöglicht, ihren Aufenthalt in Spanien in ihrem eigenen Heim zu genießen.

All dies bringt uns nun wieder dahin zurück, dass eine Investition in Immobilien in Spanien eine sichere Investition ist. Trotz der schweren Krise der letzten Jahre dürfen wir nicht vergessen, dass seit Jahrzehnten Immobilien immer die beste und sicherste Form waren, seine Ersparnisse in Spanien zu investieren. Und eben durch die Krise haben sich die Preise wieder auf einem akzeptablen Niveau eingependelt und haben den Statistiken zufolge ihren Tiefpunkt bereits hinter sich gelassen.

Carlos Prieto Cid – Rechtsanwalt

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