In Katalonien sind die Eigentümer von Gebäuden mit einem Alter von über 45 Jahren verpflichtet, das Eignungszertifikat der Wohnungsagentur Kataloniens einzuholen, um zu belegen, dass das Gebäude den rechtlichen Sicherheits- und Gesundheitsvorschriften sowie den ästhetischen Vorgaben entspricht.
Diese Verpflichtung betrifft sowohl die Eigentümer von Einfamilienhäusern als auch Eigentümer von Wohnungseigentum (in diesem Fall obliegt die Pflicht der Eigentümergemeinschaft). Zum Erhalt dieser Bescheinigung ist ein Architekt mit der Erstellung eines Berichts über den Wartungs- und Erhaltungszustand des Gebäudes, der Verbesserung von dessen Nachhaltigkeit und der Ökoeffizienz des Gebäudes sowie der Bewertung der Grundbedingungen der Barrierefreiheit zu beauftragen. In diesem Bericht sind die Fristen für die jeweils durchzuführenden Maßnahmen anzugeben.
Von dieser Verpflichtung befreit sind nur die Eigentümer von Einfamilienhäusern, deren Hauptgebäude 1,5m oder mehr von der Straße, öffentlichen Flächen oder anliegenden Liegenschaften entfernt sind, sowie Eigentümer von Einfamilienhäusern, die zum Zeitpunkt des Erreichens eines Gebäudealters von 45 Jahren über eine geltende Bewohnbarkeitsbescheinigung verfügen (Freistellung bis zum Datum des Ablaufs dieser Bescheinigung). Dabei wird die Frist von 45 Jahren ab dem Bau oder der Kernsanierung des Gebäudes berechnet.
Die Kosten für die technische Inspektion geht zu Lasten der Eigentümer des Gebäudes. Für die Ausstellung des Eignungszertifikats durch die zuständigen Behörden werden hingegen keine Gebühren erhoben. Ein Fehlen dieses Eignungszertifikates bei Immobilien, die ein solches besitzen müssten, kann zur Auferlegung von Bußgeldern und Strafen für die Eigentümer führen.
Im Falle der Ablehnung der Ausstellung des Zertifikats haben die Eigentümer innerhalb einer Frist von 1 Jahr ein Sanierungsprogramm zu erstellen. Diese Frist ist im Falle schwerwiegender Mängel auf 6 Monate herabgesetzt. Das Programm ist von einer Person mit beruflicher Qualifizierung zu überwachen. Werden keine schwerwiegenden Mängel festgestellt, wird das Eignungszertifikat mit einer Gültigkeit von 10 Jahren ausgestellt. Nach Ablauf dieses Zeitraums, ist eine Verlängerung erforderlich.
Carlos Prieto Cid – Rechtsanwalt
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