Neue Erhöhung der Kurtaxe in Katalonien ab der Sommersaison 2025

Wenn wir unser Ferienhaus in Katalonien an Touristen vermieten, müssen die dort übernachtenden Personen die Steuer für Aufenthalte in touristischen Einrichtungen (IEET) pro Person und Aufenthaltseinheit zahlen, mit maximal sieben aufeinanderfolgenden Nächten in derselben Unterkunft. Die Steuersätze variieren, je nach Art der Unterkunft, ihrer Kategorie und ob sie sich in der Stadt Barcelona oder anderswo in Katalonien befindet.

Diese Steuer wird im Jahr 2025 erneut steigen, da die Regionalregierung Kataloniens beschlossen hat, die Steuersätze zu verdoppeln. Zusätzlich zu dieser erheblichen Erhöhung der Regionalsteuer haben alle Stadträte Kataloniens auch die Möglichkeit, einen kommunalen Zuschlag zur katalanischen Regionalsteuer hinzuzufügen, der bisher nur in der Stadt Barcelona erhoben wurde. Daher kann der Betrag pro Nacht, auch außerhalb von Barcelona, ​​zwischen einigen Gemeinden und anderen variieren, da es von den Stadtverwaltungen abhängt, ob diese Zuschläge erhoben werden oder nicht. In jedem Fall dürfen die kommunalen Zuschläge jedoch einen Höchstbetrag von 4 Euro pro Nacht nicht überschreiten. Daher beträgt der Höchstbetrag, der außerhalb der Stadt Barcelona für die Nutzung einer Ferienwohnung oder eines Ferienhauses zur touristischen Nutzung erhoben werden kann, 6 Euro pro Nacht und pro Person.

Die Vorlage der periodischen Erklärung dieser regionalen Kurtaxe sowie der anwendbaren kommunalen Zuschläge kann nur elektronisch erfolgen. Je nach den Umständen kann diese Steuer auch Teil der Steuerbemessungsgrundlage für die Berechnung der Mehrwertsteuer sein. Andererseits fällt bei touristischen Vermietungen immer Einkommensteuer an, unabhängig davon, ob der Eigentümer der gemieteten Immobilie in Spanien oder im Ausland ansässig ist. Deshalb ist es ratsam, sich bei der Anmietung eines Ferienhauses von Steuerexperten beraten zu lassen.

Carlos Prieto Cid – Rechtsanwalt

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