Steuerliche Problemstellungen aus der Zahlung von Renten aus dem Ausland

Viele Europäer verbringen im Laufe ihres Arbeitslebens regelmäßig ihre Ferien in Spanien. Es ist daher verständlich, dass sie nach Erreichen des Rentenalters ihren Wohnsitz hierher verlegen möchten, um sich das ganze Jahr über wie im Urlaub zu fühlen. Welche Verpflichtungen entstehen dadurch gegenüber dem spanischen Finanzamt?

Allgemein gilt, dass wer mehr als 183 Tage im Jahr in Spanien verbringt, hier steuerpflichtig ist und daher die Gesamtheit seiner Einkünfte beim spanischen Finanzamt anzugeben hat, und zwar unabhängig davon, ob diese in Spanien oder in anderen Ländern entstanden sind. Dabei ist dem spanischen Finanzamt der Gesamtbetrag der Einkünfte mitzuteilen, was jedoch nicht bedeutet, dass auch alle Einkünfte in Spanien besteuert werden.

Die zwischen Spanien und den Ländern seiner Umgebung unterzeichneten Doppelbesteuerungseinkommen beabsichtigen eine harmonisierte und angemessene Steuerlast und ermöglichen es dem Steuerzahler, die bereits zuvor im Ausland gezahlten Beträge von den in Spanien zu zahlenden Steuern abzuziehen.

Die Sonderbehandlung von Renten hat in den letzten Jahren zu vielen Diskussionen geführt, da die Regelungen der Doppelbesteuerungsabkommen der verschiedenen Länder nicht harmonisiert ist. Öffentliche Renten können nur in dem Land besteuert werden, in dem sie entstehen; dies wird jedoch in jüngster Zeit derart ausgelegt, dass nur die Pensionen von Beamten als öffentliche Renten zu betrachten sind.

Ein weiteres Problem stellen die Renten dar, die vollständig ohne Abzüge ausgezahlt werden, wie dies gewöhnlich bei deutschen Renten der Fall ist, denn in diesem Fall erfolgt die Besteuerung des auszahlenden Landes meist im Nachhinein. So kann es geschehen, dass die ohne Abzug im Ursprungsland ausgezahlte Rente zum Zeitpunkt der möglichen Besteuerung bereits in Spanien besteuert worden ist.

Es ist daher empfehlenswert, sich mit diesen Themen an einen Fachmann zu wenden, um die Fragen zu den konkreten Situationen eines jeden Einzelnen zu erörtern und unangenehme Überraschungen seitens des spanischen Finanzamts oder des Finanzamts des Herkunftslandes zu vermeiden.

Carlos Prieto Cid – Rechtsanwalt

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