Die Bedeutung eines rechtlichen Beistands

Die Rolle und die Aufgaben eines Rechtsanwaltes bei gerichtlichen Prozessen sind den Mandanten, egal ob Kläger oder Beklagte gewöhnlich immer klar. Ohne die rechtliche Vertretung eines Anwalts ist es in Spanien gesetzlich in der Regel nicht erlaubt, Klage bei Gericht zu erheben; zudem sieht das Gesetz die eigene Verteidigung durch den Beklagten selbst nicht vor und untersagt diese sogar. Die Leistungen eines Rechtsanwalts sind aber nicht auf gerichtliche Angelegenheiten beschränkt. Ganz im Gegenteil. Unserer Erfahrung nach liegt der Grund für ein gerichtliches Verfahren in der Regel darin, dass der Mandant sich nicht schon früher von einem rechtskundigen Anwalt hat beraten lassen.

Wenn z.B. der Mandant den Beistand eines Rechtsanwaltes schon bei Abschluss des entsprechenden Rechtsgeschäfts in Anspruch genommen hätte, hätte er sicherlich in vielen Fällen das gerichtliche Verfahren vermeiden können. Und gerichtliche Prozesse sind immer unangenehm, auch wenn man sie gewinnt! Oft wird die Ansicht vertreten, die Beratung eines Rechtsanwalts sei nicht nötig. Wer dieser Logik folgt, braucht dann natürlich auch keinen Immobilienmakler, keinen Vermögensberater, keinen Arzt…. Aber wenn man schwer krank ist, geht man auf jeden Fall zum Arzt. Warum geht man dann nicht zum Rechtsanwalt, wenn man ein wichtiges Geschäft abschließt? Wie viele Male im Leben kauft man ein Haus? Wie viele Male im Leben nimmt man eine Erbschaft an oder errichtet ein Testament? Sind diese Geschäfte nicht wichtig genug, um den Beistand eines Rechtsanwalts als nötig zu erachten? Wie gesagt, die wichtigste Funktion eines Rechtsanwalts in der Gesellschaft ist es keinesfalls, gerichtliche Prozesse zu führen, sondern ganz im Gegenteil, durch seinen Beistand und seine Beratung gerichtliche Prozesse zu vermeiden. Beistand: das ist gerade das, was das lateinische Wort AD-VOCATUS bedeutet. Der Advokat ist die Person, die man zur Beratung hinzuzieht, die Person an die man sich wendet, um ihren Beistand bei einem Vertragsabschluss oder Rechtsgeschäft zu erhalten.

Hierzu ein Beispiel: Im Rahmen der Entscheidung über einen Hauskauf, hat der Käufer mit vielen Fachkräften Kontakt. Er arbeitet mit professionellen Immobilienmaklern, vielleicht auch dem Geschäftsführer eines Bauunternehmens, wenn er sein eigenes Haus bauen möchte, in diesem Fall wird er auch einen Architekt benötigen, danach sicher auch einen Notar, etc. Jeder von ihnen hat seine eigene Funktion. Der Immobilienmakler sucht geeignete Objekte, die auf die Ansprüche des Käufers zutreffen, die Baufirma und der Architekt erstellen Pläne und bauen das Haus, der Notar beurkundet den Vertrag, in dem das Eigentumsrecht am Objekt anerkannt wird, damit es im Grundbuch (zwecks Öffentlichkeit und Wirksamkeit gegenüber Dritten) eingetragen wird. Aber keiner von ihnen hat ausschließlich die Pflicht, den Käufer unabhängig zu beraten. Jeder hat sein eigenes Interesse aber keiner hat die Pflicht, sich nur um die Interessen seines Kunden (sei er nun Käufer oder Verkäufer) zu kümmern. Wenn das Haus nicht verkauft wird, erhält der Immobilienmakler keine Provision. Wenn der Vertrag nicht beurkundet wird, bezieht der Notar kein Honorar. Der Rechtsanwalt wird aber (vom Mandanten selbst) bezahlt, und zwar unabhängig vom Vertragsabschluss und ausschließlich zur Verteidigung seiner Interessen und deshalb ist er die einzige Person, der der Mandant wirklich vertrauen kann. Er ist die einzige Person, die dem Mandanten frei heraus und ohne Konsequenzen für den eigenen Geldbeutel empfehlen kann: „Unterschreiben Sie diesen Vertrag besser nicht!“ Viele Mandanten kommen in die Kanzlei, nachdem sie einen Vertrag abgeschlossen haben und die Probleme schon entstanden sind. Dann kann der Rechtsanwalt nur versuchen, die Situation durch eine außergerichtliche Einigung oder durch ein gerichtliches Verfahren zu retten. Offensichtlich wäre die Situation wesentlich einfacher gewesen, wenn der Kunde den Vertrag nicht unter den gegebenen Umständen unterschrieben hätte. Dazu wäre es aber erforderlich gewesen, vor der Unterzeichnung des Vertrags Rechtsanwalt „heranzuziehen“ (Advocatus – der Hinzugezogene, von Lateinisch: advocare).

Carlos Prieto Cid – Rechtsanwalt

Lesen Sie diesen Artikel in russischer Sprache
Lesen Sie diesen Artikel in englischer Sprache

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert