Verhältnis zwischen Erben und den Begünstigten von Lebensversicherungen

Erben sind die Personen, die nach Maßgabe des Gesetzes oder eines gültigen Testaments nach dem Tod des Erblassers dessen Rechte übernehmen. Beim Abschluss einer Lebensversicherung kann jedoch der Begünstigte der Versicherungssumme unabhängig von der Erbschaft frei gewählt werden. Die Erbschaft ist an die Staatsangehörigkeit des Erblassers gebunden, während eine Lebensversicherung in Spanien der spanischen Gesetzgebung unterliegt.

Es ist möglich, dass die Beträge, die dem Begünstigten einer Lebensversicherung zu Gute kommen, höher sind als der gesamte Nachlass. In Anbetracht dessen, wie wichtig es ist, die Übertragung eines Vermögens im Rahmen der Erbschaft durch die Errichtung eines Testaments zu regeln, wird es schnell deutlich, dass auch die Auswahl des Begünstigten einer Lebensversicherung nicht außer Acht gelassen werden sollte, da die Versicherungssumme, die nach dem Ableben des Versicherungsnehmers ausgezahlt wird, generell nicht zur Erbmasse gehört.

Unabhängig von den Erben kann der Versicherungsnehmer einer Lebensversicherung nach Belieben einen Begünstigen auswählen oder eine vorher getroffene Wahl ändern, ohne dass dazu das Einverständnis des Versicherers erforderlich wäre. Die Angabe des Begünstigten kann in der Police, in einer späteren schriftlichen Erklärung, die dem Versicherer mitgeteilt wird, oder im Testament erfolgen, wobei im letzteren Falle sämtliche Daten zur Identifizierung des Versicherungsvertrags anzugeben sind.
Nur in dem Falle, dass bei Versterben des Versicherers kein konkreter Begünstigter angegeben wurde und keine Regeln zu dessen Bestimmung vorliegen, fällt die Versicherungssumme in den Nachlass. In allen weiteren Fällen erhält der Begünstigte den Versicherungsbetrag unabhängig vom Verbleib der Erbschaft. Diese Tatsache ist insbesondere dann von Interesse, wenn die Annahme der Erbschaft mit hohen Verbindlichkeiten verbunden ist oder zwischen den Erben Konflikte bestehen.

Carlos Prieto Cid – Rechtsanwalt

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