Feriendomizile: Praktische Probleme durch städtische Bürokratie

Eines der wichtigsten Probleme Spaniens ist die Bürokratie. Im Jahre 2012 berichteten wir erwartungsvoll über die Regulierung des Marktes für Feriendomizile in Katalonien, (http://blog.tarracoiuris.com/de/?p=67),
wiesen jedoch bereits damals auf die Risiken der vorgesehenen Kompetenzen der städtischen Verwaltung hin.

Leider sind unsere schlimmsten Voraussagen nun wahr geworden, wie dies zu erwarten war. Die gelangweilten Beamten der Stadtverwaltungen haben bereits begonnen, die ihnen gesetzlich eingeräumten Kontrollbefugnisse zu missbrauchen, und zwar nicht nur, um Gebühren zu erheben, die die Kosten der Vermietung von Feriendomizilen erhöhen, sondern zudem und schlimmer noch, um die Vermietungen mit unnötigen und gesetzlich nicht vorgesehenen Kontrollen zu behindern.

Mit dem Dekret 159/2012 vom 20. November über Ferienunterkünfte und Feriendomizile sollte der Markt der Feriendomizilvermietung von Privatpersonen durch Qualitätskontrollen gefördert werden. Die Gemeinden wurden befugt, ein Register dieser Unterkünfte zu erstellen und die einzige formelle und gesetzlich verankerte Voraussetzung zur Eintragung eines Feriendomizils war, dass dieses logischerweise über eine Bewohnbarkeitsbescheinigung zu verfügen hatte. Dies hatte der Eigentümer bei der Stadtverwaltung in dem Moment nachzuweisen, in dem er die Wohnung bzw. das Haus als Ferienunterkunft anmeldete.

Die städtischen Beamten haben jedoch nicht lange gebraucht, um die aus diesen Mitteilungen über die Aufnahme der Aktivität erhaltene Information auszunutzen und die städtebauliche Situation der Feriendomizile zu prüfen, um dann mit Strafen für mögliche städtebauliche Verstöße zu drohen. Und dies, obwohl diese Verstöße wahrscheinlich bereits seit Jahren bestehen, ohne dass die Beamten sich darum bemüht hätten, etwas gegen sie zu unternehmen und auch keinerlei Beziehung zur Feriendomizilvermietung besteht. Wieder einmal wird durch die Einstellung der Beamten nur die Schattenwirtschaft gefördert, wie dies so häufig in Spanien der Fall ist; so werden sie nur dann aktiv, wenn ihnen die Information auf dem Tablett serviert wird, entwickeln jedoch nur schwerlich Eigeninitiative bei der Verfolgung von Verstößen.

Carlos Prieto Cid – Rechtsanwalt

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