Unternehmensgründung durch Ausländer in Spanien

EU-Bürger haben bei der Gründung eines Unternehmens in Spanien ähnliche Voraussetzungen zu erfüllen wie auch die Spanier selbst. Andere Ausländer hingegen, wie zum Beispiel russische Staatsbürger, unterliegen einem Sonderverfahren, wenn sie einer Geschäftstätigkeit in Spanien nachgehen wollen. Wahrscheinlich kommt dieses Verfahren in der Zukunft auch auf Unternehmensgründungen von Schweizern zur Anwendung.

Im Gegensatz zu Arbeitnehmern für fremde Rechnung, die von den Arbeitssuchenden als Bedrohung betrachtet werden könnten, sind Investoren immer willkommen. Investoren sind sowohl diejenigen, die ihre Investition persönlich nutzen (wie zum Beispiel Ferienwohnungen oder Alterswohnsitze) als auch die, die als Unternehmer investieren, um eine Geschäftstätigkeit für eigene Rechnung durchzuführen. Aber nicht alle ausländischen Unternehmer unterliegen den gleichen Bedingungen bei der Gründung eines Unternehmens in Spanien.

Die Nachricht, dass in der Schweiz eine Volksabstimmung durchgeführt wurde, mit der entschieden wurde, in Kürze gesetzliche Änderungen durchzuführen, um die Zuwanderung und die Freizügigkeit von EU-Bürgern zu beschränken, hat viel Staub aufgewirbelt. Eine direkte Konsequenz dieser Beschränkung ist, dass die Abkommen über Freizügigkeit und freie Wahl des Aufenthaltsortes innerhalb des Schengener Raums überarbeitet werden müssen. Wie dies auch in der Vergangenheit der Fall war, können Schweizer sich dann nicht mehr in Spanien niederlassen und eine Geschäftstätigkeit durchführen, ohne die gleichen Voraussetzungen zu erfüllen wie andere nicht EU-Bürger, z.B. russische Bürger. EU-Bürger aus Staaten des Schengener Abkommens hingegen können praktisch ohne Beschränkungen in Spanien Unternehmen gründen.

Carlos Prieto Cid – Rechtsanwalt

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Im Rahmen des neuen Unternehmergesetzes kann eine Aufenthaltsgenehmigung in Spanien durch den Kauf einer Immobilie erhalten werden

Die spanische Regierung versucht so, den Immobilienmarkt wieder in Schwung zu bringen, indem Ausländer von außerhalb der EU durch die Gewährung einer Aufenthaltsgenehmigung zur Investition in Spanien angeregt werden, was zudem den Vorteil mit sich bringt, dass sie sich in den Ländern des Schengener Abkommens praktisch ohne jede Einschränkung bewegen zu können.

Auch hier besteht wieder die Gefahr, dass der Anleger den Kauf einer Immobilie als Gelegenheit für seine Geschäfte in Europa betrachtet. Dies könnte dazu führen, dass er nicht eingehend genug prüft, ob der Kauf der Immobilie sicher und seriös ist, da er die Gelegenheit des Erhalts eines legalen Wohnsitzes in Spanien ausnutzen will. Die Gefahr ist die gleiche wie beim Touristen, der seine Ferien genießen möchte, anstatt Anwaltstermine wahrzunehmen. Auch in diesem Fall ist die Anlage ein Mittel und kein Zweck, denn genau wie der Tourist den Erwerb einer Immobilie als Mittel betrachtet, das ihm erlaubt, seine Ferien in Spanien zu sichern, sieht der Unternehmer seine Gelegenheit, über den Kauf der Immobilie die Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten, die es ihm erlaubt, sich frei im Schengener Raum zu bewegen. Beide halten es nicht für notwendig, sich beim Kauf entsprechend abzusichern. Treten dann jedoch Probleme auf, sehen sie sich gezwungen, einen Rechtsanwalt aufzusuchen, der diese Probleme, die aufgrund mangelnder unabhängiger und professioneller Beratung entstanden sind, lösen soll. Oft ist es dann aber leider schon zu spät und wenn es überhaupt Lösungen gibt, verursachen diese viel höhere Kosten als eine rechtzeitige Beratung. Gut beratene Anleger können solche Fehler vermeiden.

Carlos Prieto Cid – Rechtsanwalt

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Neue Kampagne des spanischen Finanzamts um die Zahlung der Einkommensteuer der Nicht-Residente zu verlangen

Die Ausländer, die in Spanien nicht steuerlich gemeldet sind, die aber Eigentum in Spanien besitzen, müssen jedes Jahr eine Steuererklärung über ihre Einkommenssteuer dem staatlichen Finanzamt vorlegen. Es handelt sich um die sogenannte Impuesto de la Renta de No Residentes (Einkommenssteuer der Nicht Residente).

Das spanische Finanzamt war bisher nicht sehr streng, um das zu kontrollieren, dass die Nicht-resident Eigentümer diese Einkommensteuer zahlen. Viele Eigentümer kennen diese Pflicht überhaupt nicht und viele andere verstehen das nicht, warum sie eine Einkommenssteuer in Spanien erklären und zahlen müssen, obwohl sie hier kein Einkommen erhalten, weil sie hier nur ihren Urlaub verbringen, und weder arbeiten oder Zinseinahmen aus Geldanlagen bei der Bank haben. Auch Mieteinnahmen aus den Inmobilien fallen in der Regel nicht an. Trotzdem ist das blosse Besitzen vom Grundeigentum in Spanien (wie in anderen europäischen Ländern auch) fiskalisch als ein Einkommen anzusehen, auch wenn dieses Eigentum nicht vermietet oder verpachtet wird. Die staatlichen Steuernormen gehen davon aus, dass man einen Profit aus den Inmobilien sowieso erhält, auch wenn diese Objekte nicht vermietet werden, wenn das Eigentum nicht das eigene Domizil ist oder wenn das Eigentum nicht wirtschaftlichen Tätigkeiten gewidmet ist, was bei Nicht Residente niemals der Fall sein kann.

Anders als bei der  gemeindlichen Grundsteuer, die sogennante IBI, die jede Gemeinde dem jeweiligen Eigentümer jedes Jahr abverlangt, die aber von der Gemeinde selbst kalkuliert und gefordert wird, bei der staatslichen Einkommenssteuer von Nicht Residente, muss jedes Jahr eine eigene Steuererklaerung von dem gleichen Steuerzahler vorbereitet, kalkuliert und dem Finanzamt vorgelegt werden.

Diesen Monat haben viele Eigentümer, die in Spanien nur ihre Ferien in Eigentumswohnungen oder Eigentumshäuser verbringen, einen Brief des spanischen Finanzamts erhalten, wobei das erinnert wird, dass diese Einkommenssteuer von Nicht Residenten existiert und bezahlt werden muss. Bisher war aber das Finanzamt betreffend dieser Steuer sehr grosszügig. Da die wirtschaftliche Situation so schlecht ist, sieht es so aus, dass das Finanzamt jetzt strenger wird, damit diese Steuer von allen Nicht Residenten, die in Spanien Eigentum besitzen, erklärt und bezhalt wird.

Carlos Prieto Cid – Rechtsanwalt

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Die europäischen Steuerbehörden verstärken ihre Zusammenarbeit

Im Laufe der Jahre haben wir in unserem Büro gesehen, wie das spanische Finanzamt seine Kanäle von Zusammenarbeit mit anderen europäischen Steuerbehörden verbessert hat: jetzt werden alle Arten von Informationen über ihre jeweiligen Steuerzahler ausgetauscht.

Diese Zusammenarbeit beschränkte sich bisher auf die Verfolgung von Immobilien, die in öffentlichen Registern in Spanien auf dem Namen von ausländischen Steuerzahler eingetragen waren, die vollstreckbaren Schulden mit dem entsprechenden ausländischen Finanzamt hatten. Die spanischen Steuerbehörden fungierten einfach als Geldeintreiber, um die Forderungen der ausländischen Finanzämter gegen diese Eigentümer in Spanien (resident oder nicht resident) geltend zu machen.

Jetzt wird die Zusammenarbeit zwischen Steuerbehörden viel weiter gehen und wird im Rahmen von Verwaltungs- oder Inspektionsverfharen entwickelt, welche auf der Grundlage von Daten und Indikatoren eingeleitet werden, die durch ausländische Steuerbehörden beigefügt sind.

Der häufigste Fall ist die Erfahrung der ausländischen Rentner, die in Spanien leben, deren ausländichen Pensionen im Prinzip Steuerfrei sind. Diese Rentner sind jedoch verpflichtet, ihre Pension aufgrund der Progressivität der Einkommensteuern zu erklären: das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Spanien und anderen Ländern betrachtet die Renten, die aus öffentlichen Mitteln des anderen Staates im Wohnsitzstaat bezahlt werden, als Steuerfrei im Sinne der Einkommensteuer. Ausgehend von dieser Prämisse halten viele ausländischen in Spanien ansässigen Rentner für unnötig, die Pflicht zu erfüllen, eine jährliche Steuererklärung über die persönlichen Einkommen abzugeben. Allerdings erhalten viele dieser Rentner Einkünfte aus der Vermietung von Immobilien oder Bankzinsen, die den spanischen Steuerbehörden deklariert werden müssen. Darüber hinaus ergänzen die meisten dieser Rentner ihre Einkünfte aus Mitteln des Staates mit anderen Renten aus privaten Mitteln, die in der Regel viel höher sind. Aufgrund der Progressivität der Eikommensteuer ist der Prozentsatz, der auf das Gesamteinkommen von jemanden mit Wohnsitz in Spanien entsprechen würde, derjenige, der auf diese anderen privaten nicht steuerfreien Einkommen angewandt werden muss, um die Steuer zu berechnen, die in Spanien deswegen bezahlt werden muss. Als Ergebnis kann der endgültige Betrag der an den spanischen Fiskus gezahlten Steuer viel höher sein.

In diesen wirtschaftlich schwierigen Zeiten hat der spanische Staat auf die Inanspruchnahme der Differenz zwischen dem wirklich bezahlten Betrag und demjenigen, der hätte gezahlt werden müssen, gegriffen. Und verlangt allen Betroffenen auch ihre offiziellen Pflichten gegenüber dem Fiskus zu erfüllen. Und all dies dank der wertvollen Zusammenarbeit von ausländischen Steuerbehörden, die einst von der Verfolgung von Immobilien ihrer Landsleute in Spanien, profitierten.

Carlos Prieto Cid – Rechtsanwalt

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Residenten in Spanien sind verpflichtet, ihre Vermögenswerte im Ausland zu erklären

Der spanische Königliche Dekret 1558 / 2012, veröffentlicht am 15. November 2012 stellt neue Meldepflichten für Steuerzahler mit Wohnsitz in Spanien: sie sollten dem spanischen staatlichen Finanzamt über ihre Rechte und Eigentum berichten, die  im Ausland aufrechterhalten oder  verwaltet wird, wie z. B. Immobilien, Bankkonten, Aktien, Anleihen und Versicherungen.

Diese Erklärung sollte ausschließlich mittels Telematik über das Internet erfolgen. Die Information kann man mit einer elektronischen Unterschrift übertragen, wenn ein persönliches Zertifikat, das im Voraus im Browser für diesen Zweck installiert wurde, ausgewählt wird. Vorlagefrist ist vom 1. Januar bis zum 31. März des Jahres, das auf dasjenige folgt, auf das sich die Information bezieht, obwohl die Erklärung für das Jahr 2012 im März und April 2013 statt finden wird.

Die Informationen an die Steuerbehörden über Konten in im Ausland ansässigen Finanzinstituten müssen die folgenden Elemente umfassen:
1. Firma oder vollständigen Namen und Adresse der Bank oder der Sparkasse
2. Vollständige Identifizierung der Konten
3. Datum der Eröffnung oder Auflösung des Kontos oder gegebenenfalls Datum der Erteilung und Widerrufung der Vollmacht über ein Bankkonto, welche den Bevollmächtigten zwingt, diese Erklärung abzugeben.
4. Und logischerweise, sowohl den Kontostand am 31. Dezember als auch das durchschnittliche Kontosaldo des letzten Quartal des Jahres.

Trotzdem ist niemand verpflichtet, über den Stand seines Kontos zu berichten, wenn der gesamte Betrag am 31. Dezember nicht 50.000 EUR überschreitet. Die Vorlage dieser Erklärung in den folgenden Jahren wird nur verlangt, wenn irgendwelcher der gemeinsamen Salden der Konten (entweder der Kontostand am 31.12. oder der Durchschnitt des letzten Quartals des Jahres) eine Steigerung von mehr als 20.000 Euro erlebt.

Eine ähnliche Bestimmung ist vorgesehen, wenn es sich bei dem ausländischen Vermögen um Wertpapiere, Aktien, Investmentfonds, Lebensversicherungen oder Behinderungsversicherungen oder zeitweilige oder lebenslange Renten handelt.

Für Immobilien im Ausland wird der Bericht die folgenden Daten enthalten:
a. Identifikation der Immobilie mit einer kurzen Beschreibung ihrer Typologie, wie in einer künftigen Ordnung des zuständigen Ministeriums festgelegt wird.
b. Lage der Immobilie: Land oder Gebiet, in dem sie sich befindet, Stadt, Straße und Hausnummer.
c. Erwerbsdatum.
d. Anschaffungskosten.

Bei Timesharing-Verträgen oder ähnlichen Vereinbarungen und bei Nießbrauchsrechten sollten die Reporter auch den Wert der Inmobilie am 31. Dezember des Jahres angeben. Die quantitative anwendbaren Haftungsgrenzen sind aber die gleichen wie in den vorherigen Fällen.

Diese Pflicht, das ausländische  Vermögen zu erklären, wird durch eine engere Zusammenarbeit und eine verstärkte gegenseitige Unterstützung zwischen den Steuerbehörden von verschiedenen Staaten begleitet. Wir werden darüber in einem künftigen Artikel besprechen.

Carlos Prieto Cid, Rechtsanwalt

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Immobilienkauf in Spanien: ein Weg, eine Aufenthaltsgenehmigung für Nicht-EU-Bürger zu bekommen

Diese Ankündigung wurde von der Regierung von Spanien Mitte November gemacht und häufig in den Medien berichtet. Diese gesetzliche Maßnahme ist unter Berücksichtigung und wir wissen wirklich noch nicht, wie es schließlich bestimmt werden kann.
Es wäre die Absicht der Regierung, ein neues Argument für potenzielle Käufer von Immobilien in Spanien (vor allem in Ländern wie Russland oder China) zu geben. Für Verkäufer von Immobilien in Spanien, die seit Jahren erfolglos versuchen, einen Käufer zu finden, trotz der ständigen Ermässigungen des Verkaufspreises, könnte diese Massnahme eine neue Chance sein.

Für weitere Informationen lesen Sie den folgenden Artikel (2011)

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Wenn ich meinen Wohnsitz nach Spanien verlege, was soll ich mit meinem Auto tun?

Wenn Sie daran gewohnt sind, rund um die Urbanisationen in der spanischen Küste spazieren zu gehen, haben Sie sicher gemerkt, dass es viele Autos mit ausländischen Nummernschildern gibt, die für Monate oder sogar Jahre am Eingang des Hauses ihren Besitzern geparkt sind. Alle diese Fahrzeuge sind in einer irregulären Situation, die angezeigt werden kann und als Ergebnis sogar eine erhebliche Geldbuße für Schmuggel haben könnte.

Die Verlegung des Wohnsitzes hat sehr wichtige Auswirkungen im täglichen Leben. Einer von denen ist die rechtliche Situation, in der unser Auto sein wird: ein in einem fremden Land registriertes Auto kann in Spanien nur während ein paar Monate legal zirkulieren. Nach Ablauf dieser Frist, sind wir verpflichtet, es in Spanien nach den entsprechenden Verfahren zu registrieren.

Aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Situation erschöpft die spanische Verwaltung alle Möglichkeiten, ihre Einnahmen zu erhöhen. Heutzutage können wir eine ungewöhnliche Aktivierung der Inspektion der Polizei feststellen, wobei Straftaten verfolgt werden, mit denen der Staat früher toleranter war. Deshalb sind jetzt ansässige Ausländer, die in Spanien seit Jahren Problemlos ihre alten in Ihrem Heimatland zugelassenen Autos hatten, oft mit hohe Geldstrafen wegen dieser Straftat konfrontiert.

Das Fahrzeug wegen Verlegung des Wohnsitzes zu legalisieren, ist ein sehr komplizierter Prozess, in dem verschiedene Verwaltungen ohne Koordinierung zwischen ihnen beteiligt sind. Wenn unsere Heimat kein Mitglied der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft ist, wie im Falle der Schweiz oder Russlands, müssen wir Import Zollformalitäten formalisieren, bevor das Auto von den offiziellen TÜV-Stationen überprüft werden kann. Darüber hinaus, wenn das Fahrzeug nicht in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft vermarktet war, werden wir nicht die nötige Übereinstimmungsbescheinigung, vorhanden haben und wir werden verpflichtet sein, einen Sachverständigen zu beauftragen, über seine technischen Spezifikationen zu berichten. Dies verursacht hohe Kosten, welche zusammen mit den Verwaltungsgebühren und der notwendigen Verwaltungskosten diese Legalisierung unwirtschaftlich machen können, abhängig von der Situation und dem Alter des Fahrzeugs. Allerdings können wir nicht vergessen, dass ein Fahrzeug abzumelden oder beim TÜV zu testen, nur im Land der Registrierung vorgenommen werden kann. Das bedeutet, dass wir zu dem Herkunftsland mit dem Fahrzeug zurückfahren müssen, wenn wir uns entschliessen, es nicht in Spanien zu legalisieren. Auf jedem Fall, wenn wir denunziert werden, können die Geldbußen oder das Risiko der Verfolgung für Schmuggel viel höhere Kosten haben.

Carlos Prieto Cid, Rechtsanwalt

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Welche Steuern werden fällig bei der Vermietung meines Ferienhauses?

Die meisten Touristen, die Spanien besuchen, wählen für ihre Unterkunft eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus. Wer Grundeigentum in Spanien besitzt und dieses während der Feriensaison vermieten möchte, sollte wissen, welche Steuern er an die öffentlichen Behörden Spaniens abzuführen hat.

Ein Ferienhaus wird meist für die Urlaubszeit, also für einen Zeitraum von nicht länger als drei Monate vermieten. In diesem Fall wird das Einkommen aus der Vermietung dieser Immobilie immer als Vermögenseinkommen betrachtet und muss in der jährlichen Erklärung der Einkommensteuer mit einbezogen werden. Die notwendigen Ausgaben für das Aufrechterhalten des Ferienhauses und für seine Vermarktung sind von diesen erklärten Einnahmen absetzbar, aber nur, wenn diese Aufwendungen in der Zeit abgerechnet werden, wo das Ferienhaus oder die Ferienwohnung an Dritte vermietet wird. Dennoch darf man nicht ausser acht lassen, dass diese Ferienhäuser auch während der Periode, in denen sie nicht vermietet werden, ebenso steuerrechtlich Einnahmen erzielen, die nach dem Einkommenssteuergesetz deklariert werden müssen. Das ist so, weil der bloße Besitz einer Immobilie, die nicht das Domizil des Steuerpflichtigen ist, in den spanischen Steuervorschriften immer als Einkommen gilt, auch wenn tatsächlich keine Einnahmen erzielt werden, weil der Wohnraum nicht vermieten ist. Diese fiktive Einnahme entspricht einem Betrag, der aus der Anwendung eines kleinen Prozentsatzes des Katasterwert der Liegenschaft herausgerechnet wird. Dieser Katasterwert ist ein objektiver Wert, der von den öffentlichen Behörden unter bestimmten Bewertungsvorschriften etabliert wird. In dem Zeitraum indem die Liegenschaft nicht vermietet ist, darf kein Abzug von Aufwendungen stattfinden.

Alle Privatpersonen sind verpflichtet eine Jahreseinkommenssteuererklärung beim spanischen Finanzamt einzureichen, wenn sie Eigentümer von Immobilien in Spanien sind, die nicht ihr formeller erster Wohnsitz sind (resident). Dies bedeutet, dass alle Besitzer eines Ferienhauses in Spanien, im Land ansässig oder nicht ansässig, immer verpflichtet sind, jährlich dieser Erklärung vorzulegen, auch wenn die Immobilien nicht vermietet werden. Vielen ausländischen Eigentümern ist diese Verpflichtung nicht bewusst. Oftmals gehen sie davon aus, dass sie mit der Bezahlung der gemeindlichen Grundsteuer (IBI), alle ihre Steuerpflichten erfüllt haben. Aus Unwissen wird häufig die Steuererklärung für das Ferienhaus nicht abgegeben. Im Anbertacht der leeren Kassen Spaniens hat die Finanzverwaltung nun darauf verstärkt ihr Augenmerk.

Trotzdem könnte das Vermieten eines Ferienhauses als wirtschaftliche Tätigkeit betrachtet werden und müsste als solche nach den EStR deklariert werden, wenn es sich unter den folgenden Umständen herausbildet:

  •   Es gibt mindestens einen Raum, der für die Abwicklung der Tätigkeit gewidmet ist.
  •   Es gibt einen full-time Arbeitnehmer, um bei der Entwicklung der Tätigkeit zu arbeiten.

 

Alles, was bisher erwähnt wurde, bezieht sich auf die Einkommenssteuer von Privatpersonen. Im Hinblick auf die Mehrwertsteuer, ist die allgemeine Regel, dass die Vermietung des Objekts nicht besteuerert wird, solange sich der Vermieter nicht verpflichtet Hoteldienstleistungen zu verrichten, wie z. B. die Reinigung der Wohnung und den Wechsel der Bettwäsche und Handtücher mindestens einmal pro Woche.

Hierrunter fällt jedoch nicht die Endreinigung und die technische Hilfe für die Reparatur und Aufrechterhaltung von Sanitär-, Elektro-, und Glasinstalationen, Jalousien, Schlösser und Geräte, auch wenn die Immobilie nur eine Woche vermitete war.

Carlos Prieto Cid, Rechtsanwalt

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Die Vorbereitung einer Erbschaft mittels einer Schenkung; Vorteile einer Schenkung von Todes wegen

Der Tod ist nicht vorhersehbar, aber in bestimmten Fällen können wir uns dem nahen Ende bewusst sein, beispielsweise im hohen Alter oder bei schwerer Krankheit. In Katalonien gibt uns das Gesetz für diese Fälle eine nahezu unbekannte Möglichkeit die Aufteilung und die Kosten unseres Erbes abzusehen. Diese Methode heißt Schenkung von Todes wegen und bietet viele Vorteile gegenüber der herkömmlichen Vererbung.

Die Schenkung von Todes wegen (lat. mortis causa) ist eine Art der Schenkung, die das katalanische Recht einräumt und die man immer benutzen kann, wenn das Objekt der Schenkung eine Immobilie in Katalonien ist. Sie hat viele Vorteile im Hinblick auf die einfache Schenkung sowie auf die Erbschaft. Allerdings sind bestimmte Voraussetzungen zu  befolgen, damit die Behörden sie als solche anerkennen. Es handelt sich dabei um die Schenkung von Gütern, zunächst ohne die Übertragung des Eigentums. Diese wird wirksam mit dem Eintritt des Todes. Das gemeine spanische Recht (das in anderen Regionen ausser Katalonien anwendbat ist) betrachtet sie nicht wirklich als Schenkung, sondern als Vermächtnissen und diese sind letwilligen Verfügungen.

Aber in Katalonien gibt es ein eigenes Rechtsinstitut und es erlaubt jene Schenkung von Todes wegen unter den folgenden, eng miteinander verknüpften Voraussetzungen:

  • Freie Widerruflichkeit für den Schenkenden, was zugleich bedeutet, dass eine Eigentumsübertragung (zunächst) nicht erfolgt.
  • Die Unwirksamkeit im Falle des Vorversterbens des Beschenkten: das bedeutet dass die Anwartschaft unwirksam wird, wenn der Beschenkte vor dem Schenkenden stirbt. In diesem Fall bleibt immer das Eigentum beim Schenkenden und dieses ist keinen Beschränkungen unterworfen.

Der wichtigste Vorteil im Vergleich zu einer gemeinen Schenkung ist steuerlicher Natur.
Bei der einfachen Schenkung wird die Steuer fällig in dem Moment, in dem die Vermögensübertragung stattfindet. Bei der Schenkung von Todes wegen kann man die Anmeldung und die Bezahlung der Steuer aufschieben bis zum Eintritt des Todes des Schenkenden. Die gemeine Schenkung dagegen unterfällt der Schenkungssteuer, die keinen Freibetrag kennt. Die Schenkung von Todes wegen wird dagegen im Moment des Todes des Schenkenden steuerlich behandelt wie ein Vermächtnis und unterliegt dann der Erbschaftssteuer, so dass der Erbschaftssteuerfreibetrag zur Geltung kommt.

Aber es gibt auch andere Vorteile gegenüber anderen Arten der Vermögensübertragung von Todes wegen (wie beispielsweise der testamentarischen), insbesondere die Leichtigkeit der Handhabung. Man muss nicht genau den Erben bestimmen oder das festlegen, wer ein bestimmtes Vermächtnis auszubezahlen hat, schließlich muss auch nicht die Wirksamkeit des Testaments bestätigt werden.

Dies alles hat besondere Bedeutung bei der Vermögensübertragung von Ausländern. Deren Erbfolge beurteilt sich stets nach dem jeweiligen nationalen (ausländischen) Recht. Hierdurch bekommen die Behörden des jeweiligen Landes die Möglichkeit sich einzuschalten. Mit der Schenkung von Todes wegen vermeiden wir alle Arten eines Eingriffs nationaler Behörden des Schenkenden, sowohl im Moment des Vertragsschlusses als auch in dem des Vollzugs der Schenkung. Der Eigentumstitel der Vermögensübertragung entsteht bereits ordnungsgemäß zu Lebzeiten des Schenkenden . Für den Vollzug der Vermögensübertragung bedarf es abgesehen von der Sterbeurkunde des Schenkenden keiner weiteren Unterlagen.

Carlos Prieto Cid, Rechtsanwalt

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Wiedereinführung der Vermögenssteuer in Spanien

Vor einigen Montaten hat Herr Barack Obama, der Präsident der Vereignigten Staaten vor dem amerikanischen Kongress gesagt: „es handelt sich nicht von Klassenkampf, sondern von reiner Mathematik…“ Wenn aufgrund der Krise die Einnahmen der öffentlichen Behörden abnehmen, muss man entweder die Ausgaben entsprechend reduzieren oder die Steuern erhöhen.

Wenn wir davon ausgehen, dass die Regierungen die sozialen Dienste nicht vermindern können, weil die erreichten Sozialrechte nicht aufgrund der Krise berürht werden sollten, sind dann neue Steuererhöhungen notwendig. Anstatt die existierenden Steuer zu erhöhen, hatte die ehemalige spanische Regierung entschieden, um das zu versuchen, diesem notwendigen Einnahmensniveau aufrechtzuerhalten, eine vor kurzem abgeschaffte Steuer wieder einzuführen: es geht um die IMPUESTO DE PATRIMONIO oder Vermögenssteuer. Eigentlich wurde diese Steuer nie abgeschafft aber die volle Quote der Steuer wurde im Jahr 2009 mit einer Vergütung vom 100% in der Tat annuliert. Deshalb ist es formel sehr einfach für die regierung gewesen, diese Vergütung zu beseitigen, um die Vermögenssteuer wieder einzuführen.

Die Steuer ist ab dem 18. September 2011 anzuwenden und es ist vorgesehen, dass die Vergütung ab 2013 nochmal gültig ist. Das bedeutet, die steuerlichen Erklärungen für die Vermögenssteuer müssen nur für die Jahre 2011 und 2012 (die Steuer ist am 31. Dezember des Jahres fällig) vorgelegt werden. Man muss das nicht vergessen, dass Nicht-Residenten auch verpflichtet sind, diese Steuer zu zahlen. Die Erklärung ist zusammen mit der Erklärung der Einkommenssteuer jedes Jahr beim Finanzamt vorzulegen.

Die wichtigsten durch den Real Decreto-ley 13/2011 eingeführten Änderungen in der Regelung der Vermögenssteuer sind die folgenden:

1. Freibetrag bei Eigentumswohnort: die maximale Höhe der Steuerbefreiung für das Domizil (für Residenten) ist auf € 300.000 (bisher € 150.253,03) erhöht.

2. Allgemeiner Freibetrag: Wenn die Autonomen Gemeinschaften nichts anderes regeln ist die Bemessungsgrundlage im allgemeinen 700.000 € reduziert.

Ob diese neue Regelung und die Wiedereinführung der Steuer wirklich eine wesentliche Tragweite in den Einnahmen der öffentlichen Behörden auswirken wird, das ist fraglich. Es sieht so aus, dass die sozialistische Partei von dieser Wiedereinführung einer Steuer „für die Reichen“ ein politisches Ergebnis erwartet hatte (die Wahlen fanden kurz nach der Steuerreform statt, trotzdem war das Erbgebnis sowieso für die sozialistische Partei eine ganze Katastrofe), aber die tatsächliche Auswirkung der Widereinführung der Steuer wird die schwierige Situation der öffentlichen Finanzen nicht lösen können.

Carlos Prieto Cid, Rechtsanwalt

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