Im Laufe der Jahre konnten wir in unserer Kanzlei beobachten, wie das spanische Finanzamt die Zusammenarbeit mit den anderen europäischen Finanzämtern stetig weiter verbessert hat. Heute tauschen die Finanzämter verschiedenartigste Informationen zu den jeweiligen Steuerpflichtigen aus.
Bis vor einiger Zeit beschränkte sich die Zusammenarbeit auf die Verfolgung von Steuerpflichtigen mit einer vollstreckbaren Verpflichtung gegenüber dem Finanzamt ihres Landes, die beim spanischen Katasteramt eingetragenes Immobilienvermögen besaßen. Das spanische Finanzamt agierte dabei als Inkassostelle für die ausstehenden Verbindlichkeiten der ausländischen Steuerpflichtigen. Dies geschah anhand der Geltendmachung der Forderungen gegenüber den Eigentümern der Immobilien in Spanien, und zwar unabhängig davon, ob diese in Spanien gebietsansässig waren oder nicht.
Heute geht die Zusammenarbeit der Finanzämter weiter und umfasst ebenso die Abwicklung von Vorgängen oder Prüfungen, die auf der Grundlage, der vom ausländischen Finanzamt übermittelten Daten erfolgen. So haben wir erst vor Kurzem festgestellt, dass das deutsche und das britische Finanzamt das spanische Finanzamt über die bekannten Einkünfte ihrer jeweiligen Landsleute informieren, die scheinbar in Spanien ansässig oder gemeldet sind. Das spanische Finanzamt sendet diesen dann auf der Grundlage dieser Daten eine entsprechende Mitteilung und fordert die Zahlung der nicht erklärten Steuern mit den entsprechenden Sanktionen, die 50% des Betrags entsprechen, der zum gegebenen Zeitpunkt hätte gezahlt werden müssen. Hinzu kommen die Zinsen für den gesamten Zeitraum, seitdem die Steuer hätte abgeführt werden müssen. Sollten Sie in den letzten Wochen ein solches Schreiben erhalten haben, kontaktieren Sie Ihren Steuerberater!
Carlos Prieto Cid – Rechtsanwalt
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