Vermietung von Feriendomizilen in Eigentümergemeinschaften

In einer der vorhergehenden Veröffentlichungen: https://blog.tarracoiuris.com/de/?p=352
wurde bereits auf die verwaltungsrechtlichen Voraussetzungen für die Vermietung von Feriendomizilen an Touristen eingegangen; hier sollen die Probleme zivilrechtlicher Art angesprochen werden, die bei der Vermietung von Immobilien entstehen können, die zu einer Eigentümergemeinschaft gehören.

Wie bereits dargestellt, beabsichtigt die Verwaltung, den Markt der Vermietung von Feriendomizilen zu regeln, indem soziale, finanzielle und steuerliche Maßnahmen ergriffen werden. Dies geschieht, da es sich um eine wirtschaftliche Aktivität handelt, die die Wohnungspreise beeinflussen kann, die ganze Stadtviertel verändert und das Zusammenleben der Anwohner beeinträchtigen kann, also politisch sehr sensible Themen betrifft. Die erst vor Kurzem entstandenen und sehr polemischen Kampagnen von Bürgerbewegungen und sozialen Gruppen gegen den Tourismus, im Sinne der verfolgten Interessen auch von einigen Massenmedien als Tourismusphobie bezeichnet, werden mit den sozialen Problemen begründet, die die Ferienwohnungen besonders in den historischen Zentren von Städten oder Anwohnergemeinschaften in touristischen Gebieten verursacht haben.

Die Verwaltung verpflichtet daher, zunächst eine Nummer des Identifikationsregisters für die Immobilie, die als Feriendomizil angeboten werden soll, einzuholen. Diese Nummer, die von der zuständigen Stelle der Generalitat de Catalunya (RTC) erteilt wird, beginnt mit den Buchstaben HUT, den Anfangsbuchstaben des Katalanischen für „Wohnung für touristische Nutzung“. Danach ist die Immobilie bei der regionalen Polizei anzumelden, um die jeweiligen Mieter, also die Feriengäste, die dort übernachten, registrieren zu können. Abschließend ist periodisch die Gebühr für den Aufenthalt in Touristikbetrieben, die so genannte IEET, zu entrichten.

Neben der Erfüllung dieser verwaltungsrechtlichen Voraussetzungen, sollte bei Feriendomizilen, die zu einer Eigentümergemeinschaft gehören, so zum Beispiel Wohnungen in einem Komplex oder Einfamilienhäuser mit einem Gemeinschaftsbereich (Swimming-Pool, Sportanlagen, etc.) in Betracht gezogen werden, dass diese bestimmten Beschlüssen der Eigentümergemeinschaft unterliegen können, die die Vermietung der zum Komplex gehörenden Immobilien betreffen. So kommt es immer häufiger vor, dass eine qualifizierte Mehrheit der Eigentümer von Wohnungen oder Häusern sich darauf einigen, bestimmte Erwerbstätigkeiten in Wohnungen oder Häusern zu untersagen und diese somit für die Zukunft unterbinden. In diesem Sinne kann eine Eigentümergemeinschaft auch die Vermietung einer Immobilie während der Saison an Touristen untersagen. Um Eigentumsrechte vor derartigen Beschränkungen seitens der Eigentümergemeinschaft zu schützen, sollte professionaler Rat eingeholt und die konkrete Situation untersucht werden.

Carlos Prieto Cid – Rechtsanwalt

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Die Patientenverfügung: Damit niemand für Sie entscheidet, wenn Sie nicht mehr selbst entscheiden können

In kritischen Momenten unseres Lebens besteht die Möglichkeit, dass die uns nahestehenden Personen sich gezwungen sehen, Entscheidungen über unsere medizinische Versorgung oder unseren unmittelbaren Verbleib zu treffen, weil wir selbst nicht mehr dazu in der Lage sind. Wir können ihnen bei diesen Entscheidungen helfen, indem wir eine Patientenverfügung registrieren lassen.

Für den Fall einer schweren Erkrankung, durch die die Entscheidungsfähigkeit beeinträchtigt wird, besteht die Möglichkeit, vor einem Notar oder vor Zeugen ein Dokument zu unterzeichnen, in dem geregelt wird, wer für uns entscheiden soll und wer der Ansprechpartner für die behandelnden Ärzte ist, die die entsprechenden Entscheidungen umsetzen. Zudem können wir bereits im Vorhinein unsere persönlichen Kriterien definieren, die zur Anwendung kommen sollen, wenn es uns aus körperlichen oder psychischen Gründen nicht mehr möglich ist, unseren Willen direkt zum Ausdruck zu bringen.

Bei diesen persönlichen Kriterien handelt es sich zum Beispiel um unsere Vorstellung von Lebensqualität in Bezug auf Schmerztoleranz oder die Unabhängigkeit in Bezug auf die eigenen Bedürfnisse. Auch kann geregelt werden, wo wir unsere letzten Tage verbringen wollen oder in welchen Situationen bestimmte persönliche Kriterien angewendet werden sollen (Demenz, unheilbare Krankheit, etc.)

Außer den Regelungen wer für uns entscheiden kann, nach welchen Kriterien und in welchen Situationen sowie zu welchen Fragen, können auch noch weitere genaue Anweisungen zum ärztlichen Vorgehen mit der eigenen Person gegeben werden, z.B. dass nicht gewünscht wird, das Leben mit lebenserhaltenden Maßnahmen zu verlängern. Andere Aspekte, die geregelt werden können sind zum Beispiel der Wunsch nach spirituellem Beistand oder die Genehmigung einer Organspende.

In Katalonien kann die Patientenverfügung in das entsprechende Register des Gesundheitsministeriums eingetragen werden, so dass die Ärzte, für die diese Information relevant ist, einfach darauf zugreifen können. Zudem wird die Patientenverfügung in die Krankheitsgeschichte aufgenommen und kann auch von den zuständigen Ärzten im Rest des spanischen Staats abgerufen werden.

Carlos Prieto Cid – Rechtsanwalt

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Koordination zwischen Grundbuch und Kataster

Wie bereits in vorhergehenden Einträgen des Blogs dargestellt https://blog.tarracoiuris.com/de/?p=119, werden die Rechte an Immobilien in Spanien über zwei verschiedene Systeme gesichert und kontrolliert, nämlich über das Grundbuch und das Kataster. Daraus entstehen zuweilen Probleme aufgrund der Unstimmigkeiten der in den beiden Systemen registrierten Information.

Der Grund dafür, dass die Grundbuch- und die Katasterinformation nicht übereinstimmen, liegt darin, dass sowohl die Quelle der Information als auch deren Zweck unterschiedlich sind. Das Kataster stellt dem Finanzamt Daten zum Eigentum zwecks Steuererhebung zur Verfügung. Diese Daten stammen aus den Erklärungen von Privatpersonen oder Prüfungen durch Beamte. Das Grundbuch hingegen hat zum Ziel die zugunsten einer Person eingetragenen Rechte gegenüber Dritten zu schützen. Die Eintragungen im Grundbuch können jedoch nur auf öffentlichen Urkunden beruhen. Demzufolge ist die Grundbucheintragung strenger geregelt als die der Information des Katasters, da der Ursprung der Information eindeutig geregelte Voraussetzungen zu erfüllen hat.

Aufgrund der notwendigen Koordination zwischen der Grundbuchinformation und der Katasterinformation, die zudem mit der materiellen Situation übereinstimmen sollten, schuf die spanische Regierung 2015 ein einfaches Koordinationsverfahren zwischen den beiden Systemen. Die Nutzung dieses Verfahrens ist mittlerweile weit verbreitet und ermöglicht es, auf einfache Weise die vorliegenden Daten zu aktualisieren und der materiellen Situation anzupassen. Dies bringt zahlreiche Vorteile mit sich, da die eingetragenen Daten kohärent sind und der Realität entsprechen, so dass ein Verkauf oder ein Verfügungsgeschäft (Hypotheken, Schenkungen, etc.) über die Immobilie wesentlich vereinfacht wird. Dies wirkt sich somit dann auch auf den Marktwert der Immobilie aus.

Wir bei Tarraco Iuris empfehlen unseren Lesern die Kataster- und Grundbuchdaten ihrer Immobilien auf Übereinstimmung zu prüfen und diese bei Abweichungen mit unserer Hilfe korrigieren zu lassen. Dies ermöglicht ihnen, den umfassenden Schutz des Grundbuchs für ihre Immobilie korrekt in Anspruch zu nehmen und auch nur die Steuern zu zahlen, die tatsächlich für die Immobilie erhoben werden können.

Carlos Prieto Cid – Rechtsanwalt

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Steuerliche Verpflichtungen der Eigentümer von Immobilien in Spanien

Wer Eigentümer einer Immobilie ist, sollte sich seiner Verpflichtung zur Zahlung der entsprechenden Steuern aus dem Eigentum unabhängig von seinem Wohnort bewusst sein. In Spanien sind die Steuern für gebietsansässige und nicht gebietsansässige Eigentümer gleich und unterscheiden sich nur durch ihre Bezeichnung und Erhebung.

Eine Immobilie kann einen Gewinn erbringen, und zwar sowohl bei ihrer Vermietung oder Verpachtung als auch beim Verkauf. Auch das bloße Eigentum einer Immobilie erwirtschaftet nach der spanischen Steuergesetzgebung ein fiktives Einkommen. Über all diese Einkommensarten ist in Spanien eine Steuererklärung abzugeben. Für die Erhebung der entsprechenden Steuern ist das spanische Finanzamt zuständig. Dies ist in allen Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Spanien und den Ländern der Umgebung so vereinbart. Diese Abkommen sind nach dem allgemeinen Modell für alle OECD Länder verfasst, nach dem Einkommen aus Immobilien in dem Land besteuert werden können, in dem sich die Immobilie befindet, und zwar unabhängig vom steuerlichen Sitz des Steuerzahlers.

Neben der Einkommensteuer an die staatliche Finanzverwaltung hat der Eigentümer aber noch weitere Steuern an andere Institutionen zu zahlen. Dies ist der Fall der Grundsteuer, die jedes Jahr von der Stadtverwaltung des Standortes der Immobilie erhoben wird. Bei Übertragung der Immobilie besteuert die Stadtverwaltung zudem den Wertzuwachs städtischer Grundstücke, den der Übertragende abzuführen hat.

In Katalonien und in einigen anderen autonomen Gebietskörperschaften existiert zudem eine weitere Steuer, die mit der an der Küste unter ausländischen Anlegern weit verbreiteten Tätigkeit der Vermietung von Ferienwohnungen verbunden ist. In diesem Fall besteht die Steuer aus einer geringen Gebühr die pro Person und Übernachtung in der Ferienunterkunft erhoben wird, welche zu diesem Zweck bei der Stadtverwaltung zu registrieren ist.

Carlos Prieto Cid – Rechtsanwalt

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Anerkennung notarieller Urkunden im Ausland

Wer im Ausland lebt und in seinem Herkunftsland wirtschaftliche oder familiäre Interessen zu vertreten hat, kann mit der Notwendigkeit konfrontiert werden, vor einem Notar seines Wohnsitzes eine Vollmacht oder eine anderweitige Urkunde erteilen zu müssen, um rechtliche Fragen im anderen Land zu lösen. Aufgrund der verschiedenen Rechtssysteme können in diesem Zusammenhang jedoch ungeahnte Komplikationen auftreten.

Eine der Hauptschwierigkeiten tritt dann auf, wenn ein Dokument in einer Rechtsordnung zwecks Rechtsgültigkeit in öffentlicher Urkunde erstellt werden muss. In Spanien sind zum Beispiel sowohl Vollmachtsurkunden als auch Übertragungen von Immobilieneigentum Rechtsgeschäfte, die nur dann gültig sind, wenn sie „öffentlich beurkundet wurden“. Es gibt aber Länder, wie dies im Allgemeinen in den Ländern angelsächsischer Kultur der Fall ist, in denen das Konzept der „öffentlichen Urkunde“ nicht existiert.

In den Ländern, in denen die öffentliche Beurkundung existiert, ist diese gesetzlich definiert. In Spanien ist die notarielle Urkunde eine öffentliche Urkunde. Eine öffentliche Urkunde stellt sicher, dass die darin wiedergegebenen Tatsachen korrekt sind und dass der Notar diese persönlich überprüft hat. Vom rechtlichen Standpunkt aus gesehen kann davon ausgegangen werden, dass die in der Urkunde wiedergegebenen Willenserklärungen echt sind. Dank dieser Eigenschaften besitzt die Urkunde dann eine privilegierte Beweiskraft.

Es kann nur dann davon ausgegangen werden, dass eine notarielle Urkunde als solche und somit als öffentliche Urkunde anerkannt wird, wenn der beurkundende Notar in der Urkunde selbst bestätigt, dass alle gesetzlichen Voraussetzungen sowohl des Landes der Beurkundung als auch des Ziellandes, in dem die Urkunde zum Einsatz kommen soll, erfüllt sind. Damit dies sichergestellt wird, ist es anzuraten, einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen, der mit beiden Rechtssystemen vertraut ist.

Carlos Prieto Cid – Rechtsanwalt

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Erleichtern Sie Ihren Erben die Erbauseinandersetzung

Die Auseinandersetzung einer Erbschaft führt in vielen Fällen zu Konflikten zwischen den verschiedenen Familienmitgliedern. Der Erblasser kann dies auf verschiedenen Wegen durch verantwortungsvolles Handeln vor seinem Tod vermeiden.

Zweifelsohne ist das Miteigentum eines der rechtlichen Konstrukte, die im täglichen Geschäftsverkehr unserer Kanzlei die meisten Probleme schafft. Das Eigentum an Immobilien, Bankkonten, Fahrzeugen, etc. zu teilen, kann die wirtschaftliche, urkundliche und steuerliche Verwaltung dieser Vermögengegenstände sehr kompliziert machen und dadurch zu einer geringen Rendite oder sogar zu einem Wertverlust führen.

Ein Anzeichen dafür, dass Miteigentum nichts Wünschenswertes ist, ist schon daran erkennbar, dass es in den seltensten Fällen freiwillig begründet wird. Es entsteht meist als ungewünschte Folge eines anderen, vorherigen rechtlich relevanten Tatbestands, wie zum Beispiel der Beendigung einer Ehe, der Auflösung einer Gesellschaft oder einem Todesfall. Hier soll im Folgenden auf das Miteigentum an Vermögensgegenständen aus dem Versterben des ursprünglichen Eigentümers eingegangen werden, also auf Erbfälle.

Die einfachste und kostengünstigste Aufteilung einer Erbschaft ist die Erstellung eines Testamentes. Damit dieses Sicherheit bietet, sollte es öffentlich (von einem Notar) beurkundet werden und zuvor von einem Rechtsanwalt Ihres Vertrauens geprüft werden. Die Auseinandersetzung der Erbschaft mittels Testament erfolgt gewöhnlich anhand von „Vermächtnissen“, durch die der Universalerbe verpflichtet wird, bestimmte Vermögensgegenstände bestimmten Personen zukommen zu lassen. Eine zusätzliche Sicherheit für die Erfüllung dieser Verpflichtung seitens des Erbens ist die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers, der die Aushändigung bestimmter Nachlasswerte an die genannten Personen überwacht.

Eine weitere Form, Probleme bei der Erbauseinandersetzung zu vermeiden sind Schenkungen zu Lebzeiten. Die steuerlichen Kosten einer Eigentumsübertragung durch Schenkung sind denen einer Erbschaft ähnlich, jedoch hat diese den Vorteil, dass der Vorgang zu Lebzeiten des Übertragenden abgeschlossen wird. Im Gegensatz zum Testament hat diese Vorgehensweise jedoch den Nachteil, dass, wenn der Übertragende seine Entscheidung bereut, keine Möglichkeit mehr besteht, diese ohne die Mitarbeit des Begünstigten rückgängig zu machen.

Sei es nun auf eine oder auf die andere Weise, wem es wichtig ist, sein Andenken in einem harmonischen familiären Umfeld zu bewahren, sollte sich darum bemühen, seinen Nachlass vor seinem Tod so gerecht wie möglich aufzuteilen. Die Erben werden es dem Erblasser danken.

Carlos Prieto Cid – Rechtsanwalt

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Steuerliche und verwaltungsrechtliche Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Vermietung von Ferienwohnungen in Katalonien

Bei der Vermietung von Ferienwohnungen in der Sommersaison sind zahlreiche Aspekte in Betracht zu ziehen, die den meisten ausländischen Investoren, die dieser Tätigkeit im Sommer an der Küste nachgehen, nicht bekannt sind.

Die katalanischen Vorschriften anhand derer die Vermietung von Ferienwohnungen geregelt werden, sind in den vergangenen Jahren verschärft worden. Der Hauptgrund für diese Verschärfung ist im Kampf gegen die Steuerhinterziehung zu suchen, da nur sehr wenige Vermieter von Ferienwohnungen die durch die Vermietung erzielten Einkünfte versteuern (obwohl dies sowohl für Gebietsansässige als auch für nicht Gebietsansässige obligatorisch ist).

Zudem gibt es jedoch noch einen weiteren und wichtigeren Grund, aus dem die katalanische Verwaltung die Vermietung von Ferienwohnungen regelt. Aufgrund des nicht immer vorbildlichen Verhaltens der Bewohner (die zudem jede Woche wechseln) sind die an der Küste und in den Altstädten der großen Städte, insbesondere in Barcelona, gelegenen Ferienunterkünfte zu einem sozialen Problem geworden. Wirtschaftlich gesehen sind sie weiterhin nicht unbedenklich, da es sich hier um unlauteren Wettbewerb gegenüber der Hotelbranche handelt.

Eigentümer sollten bedenken, dass sie eine Unterkunft nicht als Ferienwohnung anbieten dürfen, wenn diese nicht ordnungsgemäß bei der Gemeinde im Register für Feriendomizile eingetragen ist. Sollte dies dennoch geschehen, kann es zu sehr hohen Strafen kommen (auch wenn nur eine Anzeige im Internet geschaltet wurde, ohne dass es je zu einer Vermietung gekommen ist). Zur Eintragung in dieses Register erfolgt zunächst eine bürokratische Kontrolle der Bewohnbarkeit und des Vorliegens eines Energiepasses für die Immobilie. Danach erfolgt die Registrierung in einer Datenbank der Steuerbehörden zwecks Geltendmachung der entsprechenden Kurtaxe (die pro Bewohner und pro Übernachtung abzuführen ist) und der anfallenden Einkommensteuer.

Das Registrierungsverfahren einer Immobilie als Ferienwohnung kann zu unerwarteten Komplikationen führen (durch die die Vermietung gesetzlich unzulässig werden kann). Sollten Sie beabsichtigen, ein Appartement oder ein Haus an Touristen zu vermieten, stehen wir Ihnen gern bei der Registrierung der Immobilie, der Erstellung der Mietverträge und der Erfüllung sämtlicher steuerlicher und formeller Verpflichtungen zur Seite.

Carlos Prieto Cid – Rechtsanwalt

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Tarraco Iuris, s.l. bezieht neue Geschäftsräume in Tarragona

Seit Beginn dieses Jahres befindet sich die Kanzlei Tarraco Iuris in ihren neuen Geschäftsräumen in Tarragona, deren moderne Gestaltung den aktuellen Anforderungen der personalisierten Kundenberatung Rechnung trägt.

Nach über mehr als zwanzig Jahren Erfahrung bei der Beratung ausländischer Investoren wissen wir, dass die Essenz unserer Beratungsleistungen der direkte und unmittelbare Kontakt mit unseren Mandanten ist. Die Interessen unserer Mandanten liegen materiell an der Costa Dorada, obwohl viele von ihnen in Zentral- und Osteuropa leben. Wir haben jedoch schon immer, unabhängig vom geographischen Wohnort unserer Kunden, Wert auf eine leichte Kontaktaufnahme und Verfügbarkeit gelegt, ohne technische, kulturelle oder sprachliche Schranken. Daher ist es uns wichtig, dass unsere Mandanten uns, unabhängig von der Entfernung, die uns trennt, schreiben können, mit uns sprechen und uns sehen können, ja sogar gemeinsam mit uns die in der Kanzlei vorliegenden Dokumente zu ihren Vorgängen einsehen können. Es war uns somit ein Anliegen, die technischen Fortschritte im Bereich der Kommunikation zu nutzen. Mit dem Umzug in die neuen Geschäftsräume, die es uns erlauben, die Möglichkeiten der neuen Technologien auszuschöpfen, kommen wir diesem Ziel einen Schritt näher.

Die Beziehung zu ausländischen Investoren ist in den meisten Fällen vollständig virtuell. Die persönliche Anwesenheit des Mandanten wird oft erst dann erforderlich, wenn der Vorgang sich bereits in einem sehr fortgeschrittenen Stadium befindet. Aber auch dann kann sie in den meisten Fällen durch die Erteilung einer Vollmacht ersetzt werden. Wir haben daher unsere neuen Geschäftsräume ganz auf die tatsächlichen Anforderungen unserer Kunden ausgerichtet und die Erbringung virtueller Leistungen verbessert. Natürlich arbeiten wir weiterhin auch für die Kunden, die es bevorzugen, uns persönlich aufzusuchen, mit dem gewohnten Komfort und Diskretion.

Macià Mallol i Bosch Straße, Hausnummer 5-B
43005 Tarragona (Spanien)

Telefonnummer +34.977.243.021

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Register der Begünstigten von Lebensversicherungen

Viele von uns sind sich nicht genau darüber im Klaren, wie viele Lebensversicherungen sie abgeschlossen haben. Und wahrscheinlich sind die Begünstigten von Lebensversicherungen sich oftmals noch viel weniger ihrer Rechte bewusst. Es besteht daher das Risiko, Begünstigter der Lebensversicherung eines Angehörigen zu sein und aus Unkenntnis nach dessen Versterben die Leistung nicht in Anspruch zu nehmen.

Im Laufe unseres Lebens schließen wir zahlreiche Versicherungsverträge ab. Und zwar nicht nur mit Versicherungsgesellschaften, sondern auch mit Banken und anderen Kreditinstituten, die diese oftmals nicht nur anbieten, sondern als Voraussetzung für eine Finanzierung fordern. Oft ist eine Lebensversicherung auch gratis in das Angebot anderer Leistungen, meist Finanzdienstleistungen, eingeschlossen.

Um diese Situationen zu vermeiden wurde in Spanien das Register der Lebensversicherungen für den Todesfall geschaffen, das dem Justizministerium untersteht. In diesem Register wird den Hinterbliebenen die erforderliche Information zu möglicherweise vom Verstorbenen abgeschlossenen Lebensversicherungen für den Todesfall sowie der Versicherungsgesellschaft, bei der diese bestehen, zur Verfügung gestellt. Mögliche Begünstigte können sich dann an die Versicherungsgesellschaft wenden, um festzustellen, ob sie im Versicherungsvertrag begünstigt wurden und gegebenenfalls die Leistung aus dem Vertrag geltend machen.
Das Register der Lebensversicherungen für den Todesfall ist ein öffentliches Register. Information zu Versicherungsverträgen von Verstorbenen und der entsprechenden Versicherungsgesellschaft können daher alle Interessierten beantragen. Dies kann allerdings erst nach dem Versterben des Versicherten und Vorlage eines entsprechenden Nachweises nach Ablauf von 15 Tagen seit dem Todesdatum erfolgen. Die Daten des Registers stehen fünf Jahre lang zur Verfügung.

Carlos Prieto Cid – Rechtsanwalt

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Die Bedeutung eines rechtlichen Beistands

Die Rolle und die Aufgaben eines Rechtsanwaltes bei gerichtlichen Prozessen sind den Mandanten, egal ob Kläger oder Beklagte gewöhnlich immer klar. Ohne die rechtliche Vertretung eines Anwalts ist es in Spanien gesetzlich in der Regel nicht erlaubt, Klage bei Gericht zu erheben; zudem sieht das Gesetz die eigene Verteidigung durch den Beklagten selbst nicht vor und untersagt diese sogar. Die Leistungen eines Rechtsanwalts sind aber nicht auf gerichtliche Angelegenheiten beschränkt. Ganz im Gegenteil. Unserer Erfahrung nach liegt der Grund für ein gerichtliches Verfahren in der Regel darin, dass der Mandant sich nicht schon früher von einem rechtskundigen Anwalt hat beraten lassen.

Wenn z.B. der Mandant den Beistand eines Rechtsanwaltes schon bei Abschluss des entsprechenden Rechtsgeschäfts in Anspruch genommen hätte, hätte er sicherlich in vielen Fällen das gerichtliche Verfahren vermeiden können. Und gerichtliche Prozesse sind immer unangenehm, auch wenn man sie gewinnt! Oft wird die Ansicht vertreten, die Beratung eines Rechtsanwalts sei nicht nötig. Wer dieser Logik folgt, braucht dann natürlich auch keinen Immobilienmakler, keinen Vermögensberater, keinen Arzt…. Aber wenn man schwer krank ist, geht man auf jeden Fall zum Arzt. Warum geht man dann nicht zum Rechtsanwalt, wenn man ein wichtiges Geschäft abschließt? Wie viele Male im Leben kauft man ein Haus? Wie viele Male im Leben nimmt man eine Erbschaft an oder errichtet ein Testament? Sind diese Geschäfte nicht wichtig genug, um den Beistand eines Rechtsanwalts als nötig zu erachten? Wie gesagt, die wichtigste Funktion eines Rechtsanwalts in der Gesellschaft ist es keinesfalls, gerichtliche Prozesse zu führen, sondern ganz im Gegenteil, durch seinen Beistand und seine Beratung gerichtliche Prozesse zu vermeiden. Beistand: das ist gerade das, was das lateinische Wort AD-VOCATUS bedeutet. Der Advokat ist die Person, die man zur Beratung hinzuzieht, die Person an die man sich wendet, um ihren Beistand bei einem Vertragsabschluss oder Rechtsgeschäft zu erhalten.

Hierzu ein Beispiel: Im Rahmen der Entscheidung über einen Hauskauf, hat der Käufer mit vielen Fachkräften Kontakt. Er arbeitet mit professionellen Immobilienmaklern, vielleicht auch dem Geschäftsführer eines Bauunternehmens, wenn er sein eigenes Haus bauen möchte, in diesem Fall wird er auch einen Architekt benötigen, danach sicher auch einen Notar, etc. Jeder von ihnen hat seine eigene Funktion. Der Immobilienmakler sucht geeignete Objekte, die auf die Ansprüche des Käufers zutreffen, die Baufirma und der Architekt erstellen Pläne und bauen das Haus, der Notar beurkundet den Vertrag, in dem das Eigentumsrecht am Objekt anerkannt wird, damit es im Grundbuch (zwecks Öffentlichkeit und Wirksamkeit gegenüber Dritten) eingetragen wird. Aber keiner von ihnen hat ausschließlich die Pflicht, den Käufer unabhängig zu beraten. Jeder hat sein eigenes Interesse aber keiner hat die Pflicht, sich nur um die Interessen seines Kunden (sei er nun Käufer oder Verkäufer) zu kümmern. Wenn das Haus nicht verkauft wird, erhält der Immobilienmakler keine Provision. Wenn der Vertrag nicht beurkundet wird, bezieht der Notar kein Honorar. Der Rechtsanwalt wird aber (vom Mandanten selbst) bezahlt, und zwar unabhängig vom Vertragsabschluss und ausschließlich zur Verteidigung seiner Interessen und deshalb ist er die einzige Person, der der Mandant wirklich vertrauen kann. Er ist die einzige Person, die dem Mandanten frei heraus und ohne Konsequenzen für den eigenen Geldbeutel empfehlen kann: „Unterschreiben Sie diesen Vertrag besser nicht!“ Viele Mandanten kommen in die Kanzlei, nachdem sie einen Vertrag abgeschlossen haben und die Probleme schon entstanden sind. Dann kann der Rechtsanwalt nur versuchen, die Situation durch eine außergerichtliche Einigung oder durch ein gerichtliches Verfahren zu retten. Offensichtlich wäre die Situation wesentlich einfacher gewesen, wenn der Kunde den Vertrag nicht unter den gegebenen Umständen unterschrieben hätte. Dazu wäre es aber erforderlich gewesen, vor der Unterzeichnung des Vertrags Rechtsanwalt „heranzuziehen“ (Advocatus – der Hinzugezogene, von Lateinisch: advocare).

Carlos Prieto Cid – Rechtsanwalt

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